Abmahnung Zimmermann & Decker für Bitte hör nicht auf zu träumen von Xavier Naidoo im Auftrag der Tonpool Medien GmbH
18. Februar 2011, in der Kategorie UrheberrechtDie Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “Bitte hör nicht auf zu träumen” des Künstlers Xavier Naidoo. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.










