Home » Urheberrecht

Abmahnung Waldorf, Nümann + Lang & Co – warum stellt Filesharing eine Urheberrechtsverletzung dar?

2 März 2010

Der Rechteinhaber hat das Recht sein geistiges Werk auf bestimmte Art und Weise zu verwerten und zu nutzen. So auch es öffentlich zugänglich zu machen sowie es zu vervielfältigen. Durch den upload einer urheberrechtlich geschützten Datei wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt. Durch den download das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers gemäß § 16 UrhG. Damit wird durch das Filesharing eine doppelte Urheberrechtsverletzung begangen.

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung zu beachten?

Tags: , , , ,

Ähnliche Artikel:
  • Play it again Sam SPRL lässt durch Sasse & Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Stück „The Dance „ der Gruppe Faithless abmahnen
  • Abmahnung "Savoy Film - Das Haus Der Verfluchten" durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. Savoy Film GmbH, 962 EUR
  • Abmahnung "WGF - Evil Angel" durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. MIG Film GmbH, 990 EUR
  • Abmahnung "For you Entertainment" von Adam Lambert durch die Rechtsanwälte Waldorf iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH, 856 EUR
  • Vier auf einen Streich - Negele Zimmel Greuter Beller und Rechtsanwalt Lihl


  • Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen

    Kommentieren Sie diesen Artikel!

    You must be Eingeloggt als um zu kommentieren.