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Abmahnung Waldorf, Nümann + Lang & Co – warum stellt Filesharing eine Urheberrechtsverletzung dar?

2. März 2010, in der Kategorie Urheberrecht

Der Rechteinhaber hat das Recht sein geistiges Werk auf bestimmte Art und Weise zu verwerten und zu nutzen. So auch es öffentlich zugänglich zu machen sowie es zu vervielfältigen. Durch den upload einer urheberrechtlich geschützten Datei wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt. Durch den download das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers gemäß § 16 UrhG. Damit wird durch das Filesharing eine doppelte Urheberrechtsverletzung begangen.

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung zu beachten?




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