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Abmahnung Waldorf Frommer für Boxer von Johannes Oerding im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH

4. März 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “Boxer” von Johannes Oerding. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/




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