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Abmahnung Waldorf Frommer für Astro Boy im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

11. Januar 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Filmwerk “Astro Boy“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956 EUR.




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