Abmahnung Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH für Immer Noch…Wie am Ersten Tag von den Kastelruther Spatzen
21. Dezember 2010, in der Kategorie UrheberrechtHier wird berichtet, dass die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in P2P-Netzwerken, sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Musikwerk “Immer noch…Wie am Ersten Tag” von den Kastelruther Spatzen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.










