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Abmahnung Rasch für Melody Gardot – My One and Only Thrill im Auftrag der Universal Music Germany

17. Januar 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “My One and Only Thrill” von Melody Gardot. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200 EUR.




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