Abmahnung Rasch für Helene Fischer – Best of im Auftrag der Universal Music GmbH
16. Januar 2011, in der Kategorie UrheberrechtDie Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke ab. Aktuell geht es um das Musikwerke “Best of” von Helene Fischer. Gefordert ist – wie üblich – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.










