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Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte für Uptunes GmbH

20. Juli 2009, in der Kategorie Urheberrecht

Im Namen der Uptunes GmbH mahnt die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang derzeit Teilnehmer von sogenannten „Internet-Tauschbörsen“ wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unerlassungs-  und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Für Anwaltskosten und Schadenersatz wird zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 Euro aufgefordert.

Vermeiden Sie folgende Fehler:

1. Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

2. Zahlen Sie nicht voreilig, denn die Höhe der Forderungen ist oft übertrieben.

3. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da diese 30 Jahre wirksam ist.




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