Abmahnung FAREDS im Auftrag der MIG Film GmbH für Nine Dead
24. November 2010, in der Kategorie UrheberrechtDie Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt im Auftrag der MIG Film GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Filmwerk “ Nine Dead “. Gefordert ist, wie üblich, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 850 EUR.
Der Hinweis in der Abmahnung, man könnte anstatt der 850,00 EUR eigentlich sogar 1.359,80 EUR fordern, wird diesseits nicht geteilt. Vielmehr sieht § 97a Abs.2 UrhG eine Decklung der Rechtsanwaltskosten auf max. 100 EUR vor. Die Anwendbarkeit dieser Regelung auf das Hochladen eines ganzen Films ist allerdings umstritten. Die FAREDS Rechtsanwälte stehen naturgemäß auf dem Standpunkt, dass § 97a Abs. 2 UrhG hier keine Anwendung findet. Begründet wird dies mit dem Argument, es handle sich “vorliegend nicht um einen einfach gelagerten Fall.” Zur Untermauerung dieser Argumentation werden verschiedene Urteile genannt, die allerdings alle aus dem Jahr 2009 datieren. Der Bundesgerichtshof hat allerdings in seiner Pressemitteilung vom 12.05.2010 durchblicken lassen, dass § 97a Abs. 2 UrhG durchaus Anwendung finden kann.










