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Markenrecht

MarkenrechtDas Markenrecht dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen der Wettbewerber. Als „Marken“ kommen grundsätzlich alle Zeichen in Betracht, die geeignet sind, Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies können z.B. einzelne Worte, Wortfolgen, Bilder, Grafiken, einzelne Buchstaben, Zahlen, Farben, Formen, Tonfolgen, etc. sein. Im Gegensatz zum urheberrechtlichen Schutz, der einzig und allein davon abhängig ist, ob ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegt, entsteht der Markenschutz erst mit Eintragung des Zeichens als Marke in das Markenregister.

Ist die Marke ordnungsgemäß eingetragen, stehen dem Markeninhaber bei Verletzung der Marke durch Mitbewerber zahlreiche Ansprüche zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen: Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Bereicherungsansprüche, Auskunftsansprüche, Vernichtungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche.

Unsere Leistungen für Sie im Markenrecht:

  • Anmeldung von nationalen und internationalen Marken, Gemeinschaftsmarken
  • Markenüberwachung nach Anmeldung
  • Markenwidersprüche und Markenlöschungen
  • Abmahnungen bei markenrechtlichen Verstößen
  • Verteidigung von Marken, Titeln, Namensrechten und Domains
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Bereicherungsansprüche, Auskunftsansprüche, Vernichtungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche)
  • Ahndung von Markenverstößen durch Produktpiraterie und Plagiate
  • Lizenzverträge und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Verteidigung in Strafverfahren wegen Markenrechtsverletzungen