Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Kein Bagatellverstoß – Kammergericht Berlin – Beschluss vom 08.09.2009, Az.: 5 W 105/09
7. Januar 2010, in der Kategorie WettbewerbsrechtDer Unternehmer muss im Rahmen der Widerrufsbelehrung auch auf die für ihn geltende 30- Tage-Frist ab Zugang der Widerrufserklärung für die Verpflichtung zu Erstattung von Zahlungen hinweisen. Dazu hat das Kammergericht Berlin ausgeführt: „Die streitgegenständliche Information der Antragsgegnerin zu Zahlungsfristen (betreffend die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen) ist unvollständig, weil sie nur die Zahlungsfrist für [...]










