Reklamehafte Werbung eines Steuerberaters
22. Dezember 2010, in der Kategorie WettbewerbsrechtWirbt ein Steuerberater in einem örtlichen Telefonbuch mit einer Anzeige, die auf jeder zweiten linken Seite erscheint, in roter Farbe gehalten ist und hinter den Worten „Wir beraten“ und „Wir prüfen“ mehrere Ausrufungszeichen enthält, ist die Anzeige reklamehaft und stellt daher eine berufswidrige Werbung dar. Nach Ansicht des LG Hannover (44 StL 2/06) hinterlässt die [...]










