Persönlichkeitsverletzungen im Internet
30. Mai 2009, in der Kategorie Persönlichkeitsrecht„Es ist nicht gestattet, Namen oder Umstände aus der Intim- und Privatsphäre zu veröffentlichen, wenn der Betroffene nicht zugestimmt hat. Bundesverfassungsgericht , 2003 Der zitierte Satz gilt nicht nur für die klassischen Printmedien, das Fernsehen und den Rundfunk, sondern auch für das Internet. Gerade im Bereich des Internets ergeben sich aufgrund der Eigendynamik dieses Mediums [...]










