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	<title>Sievers &#124; Scharfenberg &#124; Rechtsanwälte &#187; Preisangabenverordnung</title>
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	<description>Rechtsanwälte Berlin</description>
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		<title>Die Preisangabenverordnung-Grundregeln</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Mar 2011 12:32:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[PAngV]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Preisangabenverordnung-Grundregeln Gefahren durch die Preisangabenverordnung (PangV) Der Preisangabenverordnung sollte jeder Onlinehändler Beachtung schenken, der nicht Gefahr laufen möchte von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Leider suchen uns Onlinehändler und Gewerbetreibende in der Regel erst auf, wenn das Kind in Brunnen gefallen ist – sprich die Abmahnung auf dem Tisch liegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1 style="text-align: justify;"><strong>Die Preisangabenverordnung-Grundregeln </strong></h1>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Gefahren durch die Preisangabenverordnung (PangV)</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Der <strong>Preisangabenverordnung </strong>sollte jeder Onlinehändler Beachtung schenken, der nicht Gefahr laufen möchte von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Leider suchen uns Onlinehändler und Gewerbetreibende in der Regel erst auf, wenn das Kind in Brunnen gefallen ist – sprich die Abmahnung auf dem Tisch liegt und hohe gegnerische Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden. Die Zielrichtung der Preisangabenverordnung ist der Verbraucherschutz. Durch Preiswahrheit und Preiswahrheit soll dem Verbraucher ein problemloser Preisvergleich möglich sein.  Die Grenze zwischen eindeutigen Verstößen und wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenden Angeboten ist fließend. Im Folgenden werden einige Grundregeln der <strong>Preisangabenverordnung</strong> genannt. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an unsere Kanzlei.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Grundregeln der Preiangabenverordnung:</strong></h2>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>1. </strong><strong>Endpreise angeben</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der <strong>Umsatzsteuer</strong> und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).</p>
<table style="text-align: justify;" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="286" height="109" bgcolor="white">
<table style="height: 78px;" cellspacing="0" cellpadding="0" width="537">
<tbody>
<tr>
<td><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Negativbeispiel</strong>: 100 EUR zzgl. Versandkosten</p>
<p><strong>Positivbeispiel:</strong> 100     EUR inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>2. </strong><strong>Versandkostenhinweis unmittelbar bei Werbung</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Wird der Endpreis mit dem Zusatz zzgl. <strong>Versandkosten</strong> versehen, muss es dem Verbraucher einfach möglich sein eine Versandkostentabelle in der Nähe des Endpreises aufzufinden. Ein Link auf die Versandkostentabelle ist auch möglich. ( BGH &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 50/07" target="_blank" title="BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07: Zivilrecht">I ZR 50/07</a>). Nicht ausreichend ist die Darstellung und Erläuterung der Preisbestandteile am unteren Ende einer Angebotsseite. Denn Nutzer wird vor Einleitung des Bestellvorgangs nicht notwendigerweise zu diesem Hinweis geführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>3. </strong><strong>Belehrungspflichten im M-Commerce</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Immer mehr Unternehmen richten Ihre Angebote auch auf den sog. Mobile – Commerce aus. Bei der Zurverfügungstellung von Applikationen für den M-Commerce muss die Preisangabenverordnung beachtet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Onlinehändler sind verpflichtet ihre Angebote auf eventuelle wettbewerbsrechtlich relevante Fehler hin auch insoweit zu überprüfen, als die Plattform besondere Darstellungsformen für mobile Endgeräte wie z.B. Apple iPhones oder iPods zur Verfügung stellt. ( OLG Hamm- I-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 225/09" target="_blank" title="OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09">4 U 225/09</a>)</p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>4. </strong><strong>Umsatzsteuerangabe auch bei beabsichtigten B2B Geschäften</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Auch Händler die keine Verträge mit Endverbrauchern beabsichtigen müssen sich an die Preisangabenverordnung halten, weil durch das Weglassen der Umsatzsteuer die Preise der Mitbewerber in ein schlechtes Licht gestellt werden.</p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>5. </strong><strong>Warum werden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt? </strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Die Gründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen die <strong>Preisangabenverordnung</strong> liegen auf der Hand. Unternehmen die sich streng an die Regeln der<strong> Preisangabenverordnung</strong> halten können die tatsächlichen Kosten für Produkte und Dienstleistungen nicht verbergen. Nicht gesetztestreue Anbieter dagegen können Zusatzkosten verstecken oder ganz weglassen. Verbraucher kaufen eher bei dem Händler der den wirklichen Endpreis eines Produkts verschweigt. Hierdurch entstehen der redlich handelnden Unternehmung Marktnachteile. Viele Händler halten diesen Zustand für nicht tragbar und setzten die Ihnen zustehenden Unterlassungsansprüche durch Abmahnungen durch.</p>
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		<title>Versandkosten bei Froogle II</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/wettbewerbsrecht/versandkosten-bei-froogle-ii/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 13:10:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Versandkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Sobald Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot verstößt, ist der Händler wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er dem Such-maschinenbetreiber die Preisangaben mitgeteilt hat und dieser die Preisangaben lediglich unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat. (BGH, Urt.v. 18.3.2010, Az. I ZR 16/08) Fall Ein Onlineshop für Elektronikprodukte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><em>Sobald Werbung in einer <strong>Preissuchmaschine</strong> wegen unzureichender oder<strong> irreführender Preisangaben</strong> gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot verstößt, ist der Händler wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er dem Such-maschinenbetreiber die Preisangaben mitgeteilt hat und dieser die Preisangaben lediglich unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat. (BGH, Urt.v. 18.3.2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 16/08" target="_blank" title="BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08: Wettbewerbsrecht - H&auml;ndlerhaftung f&uuml;r Preisangaben in Online-Such...">I ZR 16/08</a>)</em></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fall</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Onlineshop für Elektronikprodukte hat auf der Internetseite der<strong> Preissuchmaschine</strong> froogle.google.de für eine Kamera mit einem Preis von 249,01 € ohne Angabe von Liefer- und <strong>Versandkosten</strong> geworben. Auf der über einen Link von Froogle aus erreichbaren Internetseite des Onlineshops wurde die Kamera jedoch für 259,00 € unter Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten (5,90 €) beworben. Somit ergab sich ein Endpreis von 264,90 €.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Entscheidung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Onlinehändler ist zunächst nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung">§ 8 Abs. 1 Satz 1 UWG</a> für sein eigenes, wettbewerbswidriges Verhalten verantwortlich. Er hat dem Suchmaschinenbetreiber den Kaufpreis der Kamera ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende <strong>Versandkosten</strong> mitgeteilt. Der Suchmaschinenbetreiber hat diese Angaben unverändert übernommen. Die Werbung verstößt gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 UWG: Beispiele unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen">§ 4 Nr. 11 UWG</a> i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 sowie Abs. 6 Satz 1 und 2 PAngV, da sie nicht den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entspricht. Für <strong>Werbung</strong> in Preisvergleichslisten von Preissuchmaschinen genügt es nicht, die Versand- und Lieferkosten erst auf der Internetseite des Anbieters zu benennen, da eine <strong>Preissuchmaschine</strong> dem Verbraucher einen schnellen Überblick über den letztlich geforderten Preis bieten soll. Ein &#8211; wettbewerbsrechtlich relevanter &#8211; Anlockeffekt, der dem Verbraucher vorspiegelt, die Ware sei ohne weitere Kosten zu erstehen, verhindert dies.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fazit</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In Preissuchmaschinen ist vom Verkäufer der Verkaufspreis zuzüglich aller weiteren Kosten anzugeben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verstoß gegen Preisangabenverordnung wenn Endpreis erst bei Ende des Bestellvorgangs im Warenkorb dargestellt wird – BGH I ZR 50/07.</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/wettbewerbsrecht/verstoss-gegen-preisangabenverordnung-wenn-endpreis-erst-bei-ende-des-bestellvorgangs-im-warenkorb/</link>
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		<pubDate>Sat, 21 Aug 2010 12:18:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbewerber]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Abmahnung wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungshotline: Tel. : 030 &#8211; 323 015 90 Die Preisangabenverordnung hat verbraucherschützenden Charakter. In der Beratungspraxis spielt Sie insbesondere bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen eine bedeutende Rolle. § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 PAngV ist zugleich eine Marktverhaltensregelung. Verstöße gegen diese Vorschrift der PAngV [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1 style="text-align: justify;">Abmahnung wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungshotline: Tel. : 030 &#8211; 323 015 90</h1>
<p style="text-align: justify;">Die Preisangabenverordnung hat verbraucherschützenden Charakter. In der Beratungspraxis spielt Sie insbesondere bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen eine bedeutende Rolle. § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 PAngV ist zugleich eine Marktverhaltensregelung. Verstöße gegen diese Vorschrift der PAngV sind damit von Mitbewerbern abmahnfähig.</p>
<p style="text-align: justify;">Im vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob dem Kläger ein Unterlassungsanspruch zusteht, weil  der Beklagte Onlinehändler sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Versandkosten erstmals bei Abruf des virtuellen Warenkorbs abbildete.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BGH bejahte einen Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen § § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 PAngV. Es reiche nicht aus, wenn der Verbraucher erst beim Aufruf  virtuellen Warenkorbs darüber informiert werde dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar entscheide sich der Kunde erst dann endgültig zum Kauf, wenn ihm beim Endes des Bestellvorgangs der gesamte Endpreis ihm Warenkorb angezeigt werde, jedoch würde die Ware nur dann in den virtuellen Warenkorb eingelegt, wenn der Kunde sich zuvor näher mit der Ware befasst habe. Schon das Einlegen in den Warenkorb seine geschäftliche Entscheidung die unter dem Eindruck des angezeigten Preises ohne Mehrwertsteuer und Versandkosten stattfinde. Für die Entscheidung benötige der Verbraucher alle wesentlichen Informationen. Hierzu zählen die Angabe der Mehrwertsteuer und die Angabe der Liefer und Versandkosten.</p>
<h2><span style="text-decoration: underline;"><strong><em>Kostenlose Abmahnungshotline: 030 323 015 90</em></strong></span></h2>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung LSH Rechtsanwälte &#8211; iAvd. GVG Goldverwertungsgesellschaft mbH</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/wettbewerbsrecht/abmahnung-lsh-rechtsanwalte-iavd-gvg-goldverwertungsgesellschaft-mbh/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 15:18:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[LSH Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung mit Selbstverständlichkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Innerhalb von einem Tag erreichen uns zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma GVG Goldverwertungsgesellschaft durch die Rechtsanwälte LSH aus Pforzheim. Die Mandanten werden wegen unterschiedlicher angeblicher Wettbewerbsverstösse abgemahnt. Den Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen gegen die Preisangabenverordnung verstossen zu haben. In einem anderen Fall soll der Mandant angeblich mit Selbstverständlichkeiten geworben haben. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Innerhalb von einem Tag erreichen uns zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma GVG Goldverwertungsgesellschaft durch die Rechtsanwälte LSH aus Pforzheim. Die Mandanten werden wegen unterschiedlicher angeblicher Wettbewerbsverstösse abgemahnt. Den Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen gegen die Preisangabenverordnung verstossen zu haben. In einem anderen Fall soll der Mandant angeblich mit Selbstverständlichkeiten geworben haben.</p>
<p>Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist idR zur prüfen, ob überhaupt die notwendige Mitbewerbereigenschaft vorliegt. Weiterhin stellt sich oft die Frage ob der Abgemahnte rechtsmissbrächlich handelt.  Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen lässt sich nur dann beweisen, wenn bspw. die Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zu dem vom Abgemahnten erziehlten Umsatz steht. Eine übermässige Abmahntätigkeit lässt sich nachweisen, wenn sich möglichst viele Abgemahnte ermitteln lassen.</p>
<p><strong>Sievers | Scharfenberg | Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong>Rheinstraße 11</strong></p>
<p><strong>12159 Berlin</strong></p>
<p><strong>Tel.: 030 323 015 90</strong></p>
<p><strong>Fax: 030 323 015 911</strong></p>
<p><strong>Email: mail@recht-hat.de</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Anspruch auf &#8220;Sperrung&#8221; der Internet-Domain &#8220;kurt-biedenkopf.de&#8221;</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/internetrecht/kein-anspruch-auf-sperrung-der-internet-domain-kurt-biedenkopfde/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 May 2009 20:46:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)]]></category>
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		<category><![CDATA[wettbewerbsrechtliche Verstöße]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kläger ist der frühere Ministerpräsident des Freistaats Sachsen. Die Beklagte ist die DENIC; sie vergibt die Internet-Adressen (Domain-Namen), die mit &#8220;de&#8221; enden. Der Kläger hatte von der Beklagten die Löschung des für einen Dritten eingetragenen Domain-Namens &#8220;kurt-biedenkopf.de&#8221; verlangt. Die Beklagte erkannte diesen Anspruch an und nahm die Löschung vor. Mit seiner Klage verlangt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kläger ist der frühere Ministerpräsident des Freistaats Sachsen. Die Beklagte ist die DENIC; sie vergibt die Internet-Adressen (Domain-Namen), die mit &#8220;de&#8221; enden.<br />
Der Kläger hatte von der Beklagten die Löschung des für einen Dritten eingetragenen Domain-Namens &#8220;kurt-biedenkopf.de&#8221; verlangt. Die Beklagte erkannte diesen Anspruch an und nahm die Löschung vor. Mit seiner Klage verlangt der Kläger, der die Internet-Adresse nicht für sich selbst eintragen lassen will, daß die Beklagte auch in Zukunft die Domain nicht für andere Personen vergibt.<br />
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat sie mit der Begründung abgewiesen, die vom Kläger begehrte &#8220;Sperrung&#8221; sei nur gerechtfertigt, wenn jede zukünftige Eintragung eines Dritten einen für die Beklagte erkennbar offensichtlichen Rechtsverstoß darstelle. Dies sei nicht der Fall, weil die Anmeldung durch einen anderen &#8220;Kurt Biedenkopf&#8221; möglich und zulässig sei.<br />
Der Bundesgerichtshof hat die Abweisung der Klage bestätigt. Die DENIC, welche die Registrierung und Verwaltung von vielen Millionen Domain-Namen schnell und mit verhältnismäßig geringem Aufwand erledigt, darf, so der BGH, nach der Löschung eines Domain-Namens diesen bei einem neuen Antrag wie bei der ersten Registrierung (vgl. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ 148, 13" target="_blank" title="BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99: Wettbewerbsrecht - Pflichten der DENIC bei Registrierung von Top...">BGHZ 148, 13</a>, 20 – ambiente.de) allein nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Im Interesse der Aufrechterhaltung eines effektiven Registrierungsverfahrens ist sie auch bei einem zukünftigen Antrag grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob an der angemeldeten Bezeichnung Rechte Dritter bestehen.<br />
Urteil vom 19. Februar 2004 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 82/01" target="_blank" title="BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01: IT-Recht - Sperrung eines Domain-Namens f&uuml;r Dritte">I ZR 82/01</a><br />
Karlsruhe, den 20. Februar 2004</p>
<div class="field field-type-link field-field-quelle">
<div class="field-label">Quelle:</div>
<div class="field-items">
<div class="field-item odd">BGH, PM Nr. 20/2004</div>
</div>
</div>
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