OLG Köln 6 W 157/10 Eine weit formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen Verstößen in Internettauschbörsen kann nach Auslegung die Wiederholungsgefahr entfallen lassen
12. Januar 2011, in der Kategorie UrheberrechtRegelmäßig ist nur eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung geeignet, die Gefahr künftiger Verstöße auszuräumen. Schon geringe Zweifel an der Ernstlichkeit der eingegangenen Verpflichtung können dazu führen, dass die Wiederholungsgefahr bestehen bleibe. Solche Zweifel lägen aber nicht vor bei unbedenklichen Modifizierungen, sowie auch nicht, wenn [...]










