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Wegweisende Entscheidung für abmahnende Kanzleien im Bereich Filesharing – (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) zum Fall Kornmeier?

[5 Feb 2010 | Kein Kommentar | ]

Heise online berichtet über eine interessante Entscheidung des AG Frankfurt.
Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage
Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten.
Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt. Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect, das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch als Inhaber von …

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Digiprotect – (Abmahnende Kanzleien: Kornmeier , Denecke Haxthausen & Partner, Schalast & Partner….)

[20 Nov 2009 | Kein Kommentar | ]

Die Firma DigiProtect (erreichbar unter: www.digiprotect) ist mittlerweile Auftraggeber verschiedener Anwaltskanzleien.
Digiprotect lässt durch folgende Kanzleien abmahnen:
Graf von Westphalen – Frankfurt a.M.
Denecke von Haxthausen & Partner – Berlin
Schalast & Partner Rechtsanwälte – Frankfurt a.M.
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – Frankfurt a.M.
Urmann und Collegen Rechtsanwälte – Regensburg-
Die Abgemahnten werden durch die Kanzleien auf gefordert Beträge zwischen 450, 00 EUR und 690, 00 EUR zu zahlen.
Vermeiden Sie folgende Fehler!

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Abmahnung Kornmeier & Partner für DigiProtect GmbH

[20 Jul 2009 | Kein Kommentar | ]

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien ab.
Im Wesentlichen geht es um das Anbieten von Musikdateien mittels Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken (sogenannte „Tauschbörsen“).
Gegenstand der Abmahnungen ist die illegale Verwertung von Musikdateien der Künstlergruppe
Guru Josh Project – „Infinity 2008“

Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 Euro (Anwaltsgebühren + Schadenersatz) aufgefordert.