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	<title>Sievers &#124; Scharfenberg &#124; Rechtsanwälte &#187; Berlin</title>
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	<description>Rechtsanwälte Berlin</description>
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		<title>Räumung der Wohnung durch Vermieter stellt ohne gerichtlichen Titel eigenmächtige Selbsthilfe dar</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Aug 2010 16:03:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Räumung]]></category>
		<category><![CDATA[Räumungsklage]]></category>

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		<description><![CDATA[Räumt der Vermieter eigenmächtig die Wohnung des Mieters wenn dieser nicht da ist, muss er Schadenersatz zahlen wenn er Möbel wegwirft oder beschädigt. Dies hat der BGH in einem aktuellen Urteil (AZ:VIIIZR45/09) entschieden. Die Räumung der Wohnung ohne gerichtlichen Titel stelle- so dass Gericht – unerlaubte Selbsthilfe dar. Sie wollen sich zu Wehr setzten ? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Räumt der Vermieter eigenmächtig die Wohnung des Mieters wenn dieser nicht da ist, muss er Schadenersatz zahlen wenn er Möbel wegwirft oder beschädigt. Dies hat der BGH in einem aktuellen Urteil (AZ:VIIIZR45/09) entschieden. Die Räumung der Wohnung ohne gerichtlichen Titel stelle- so dass Gericht – unerlaubte Selbsthilfe dar.</p>
<p><span style="font-size: large;"><sup>Sie wollen sich zu Wehr setzten ? Sie haben eine Räumungsklage bekommen ?– nutzen Sie unsere Hotline: Tel.: 030 323 015 90</sup></span></p>
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		<title>Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAv. Warner Bros. Männerherzen ( Film)</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Aug 2010 17:26:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Männerherzen Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[P2p]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer Rechtsanwälte München]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, München sind nunmehr auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg tätig. Die Münchener Sozietät versendet auch für diesen Rechteinhaber Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen für das illegale Angebot zum Herunterladen von dem urheberrechtliche geschützten Filmwerk „Männerherzen“ verantwortlich zu sein. Die Waldorf Frommer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Rechtsanwälte <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/">Waldorf</a> Frommer, München sind nunmehr auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg tätig. Die Münchener Sozietät versendet auch für diesen Rechteinhaber Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.</p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen für das illegale Angebot zum Herunterladen von dem urheberrechtliche geschützten Filmwerk „Männerherzen“ verantwortlich zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/">Waldorf</a> Frommer Rechtsanwälte teilen den Abgemahnten mit, dass zur Ermittlung Ihrer Daten ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen ihren Internet Provider durchgeführt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie eine Forderung über 956,00€.</p>
<p style="text-align: justify;">Unserer Erfahrung nach verfallen viele Betroffene nach Erhalt einer solchen Abmahnung in Panik und unterschreiben ohne weitere rechtliche Prüfung die von den <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/">Waldorf</a> Frommer Rechtsanwälten beigefügte Unterlassungserklärung. Auch der Betrag wird in voller Höhe bereitwillig gezahlt ohne dass rechtsanwaltliche Hilfe eingeholt wird. Oft lassen sich die geforderten Beträge jedoch deutlich reduzieren. Ebenso falsch ist es die Abmahnung als herkömmliche Internetabzocke abzutun.</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.recht-hat.de/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwalte/">Was ist jetzt zu beachten?</a></p>
<p><a href="http://www.recht-hat.de/wp-content/uploads/2010/05/Nümann-Lang-Karlsruhe.png"><img class="alignleft size-full wp-image-3346" title="Waldorf Frommer Rechtsanwälte" src="http://www.recht-hat.de/wp-content/uploads/2010/05/Nümann-Lang-Karlsruhe.png" alt="" width="193" height="102" /></a></p>
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		<title>40 € Klausel muss auch im Rahmen der AGB vereinbart werden – OLG Hamburg 5 W 10/10</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/agb-und-vertragsrecht/40-euro-klausel-muss-auch-im-rahmen-der-agb-vereinbart-werden-olg-hamburg/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 May 2010 16:16:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB- und Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[5 W 10/10]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Onlinehändler ist es ohnehin schon schwer Ihre Informationspflichten und Ihre AGB wettbewerbsrechtlich auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu halten. Kaum durchschaubar scheint die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Widerrufsrecht und AGB im Onlinehandel. Eine weitere Entscheidung die für Verwirrung und zahlreiche Abmahnungen sorgen dürfte betrifft die 40 – Euro Klausel. Ein Onlinehändler hatte – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Onlinehändler ist es ohnehin schon schwer Ihre Informationspflichten und Ihre AGB wettbewerbsrechtlich auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu halten. Kaum durchschaubar scheint die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Widerrufsrecht und AGB im Onlinehandel.</p>
<p>Eine weitere Entscheidung die für Verwirrung und zahlreiche Abmahnungen sorgen dürfte betrifft die 40 – Euro Klausel.</p>
<p>Ein Onlinehändler hatte – wie bisher üblich – die 40 € Klausel lediglich in der Widerrufsbelehrung erwähnt, wobei die Widerrufsbelehrung in die AGB eingebettet war. Dort belehrte er den Verbraucher wie folgt:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilleistung erbracht haben.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Man könnte glauben, dass eine so erfolgte Belehrung ausreichen sollte um</p>
<p>„ Ottonormalverbraucher “ ausreichend über seine Rechte zu informieren. Zumal die Widerrufsbelehrung und damit auch die 40 € Klausel für den Verbraucher immer gut sichtbar und im Bestellvorgang eine jeden Händlers besonders hervorgehoben wird. AGB dagegen werden von den Verbrauchern meist gar nicht gelesen. Umso mehr verwundert es, dass das OLG Hamburg die Verwendung der 40€ Klausel nun gleich zweimal in den AGB fordert.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Das Gericht führt aus, dass ein potentieller auch bei sorgfältiger Lektüre der Vertragsbestimmungen nicht i.S.v. §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html" target="_blank" title="&sect; 133 BGB: Auslegung einer Willenserkl&auml;rung">133</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" target="_blank" title="&sect; 157 BGB: Auslegung von Vertr&auml;gen">157 BGB</a> mit der erforderlichen Gewissheit erkennen kann, dass insoweit überhaupt zwischen den Parteien eine von der gesetzlichen Rechtslage abweichende Regelung getroffen werden soll. Hierdurch entstünde ein erheblicher Überraschungseffekt. Demgemäß handele es sich bei der verwendeten Formulierung um eine parteidispositive ( eine von den Parteien verhandelbare nicht gesetzlich vorgeschriebene Regelung) die in diesem Zusammenhang unklar und überraschend i.S.d. <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html" target="_blank" title="&sect; 305c BGB: &Uuml;berraschende und mehrdeutige Klauseln">§ 305 c BGB</a> sei.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Setzt der verständige Onlinehändler die Entscheidung des OLG Hamburg konsequent um, dann muss die 40€ Klausel fortan zweimal in den AGB verwenden. Zum einen im Rahmen der Widerrufsbelehrung welche in die AGB integriert, zum anderen als separaten  Teil der  AGB.</p>
<p>Verbraucher dessen Schutz mit Entscheidungen wie dieser gewährleistet werden soll dürfte die doppelte Verwendung der Klausel wohl eher irritieren als transparent informieren.</p>
<p>Auch Onlinehändler dürften verwirrt sein, da  die Gerichte hinsichtlich der Platzierung der 40€ Klausel zum Teil unterschiedlich entscheiden.</p>
<p>So hat das LG Dortmund ( 18 O 79/08 ) entschieden, dass die einfache Einbettung der Widerrufsbelehrung mit 40 € Klausel in AGB ausreichend ist, weil auch die 40€ Klausel so vertraglich vereinbart werde.</p>
<p>Das LG Frankfurt ist der Auffassung, dass die 40 € Klausel auch im Rahmen einer nicht in den AGB enthaltenen Widerrufsbelehrung konkludent Vertragsbestandteil werden kann.</p>
<p><sub>Die Rechtsanwälte Sievers I Scharfenberg beschäftigen sich schwerpunktmäßig und bundesweit mit dem Thema <a href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/wettbewerbsrecht/">Wettbewerbsrecht</a> und Onlinehandel. Wir sind telefonisch unter 030 – 323 015 90 zu erreichen.</sub></p>
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		<title>Abmahnung Waldorf, Nümann + Lang &amp; Co &#8211; warum stellt Filesharing eine Urheberrechtsverletzung dar?</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/abmahnung-waldorf-numann-lang-warum-stellt-filesharing-eine-urheberrechtsverletzung-dar/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 16:07:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rechteinhaber hat das Recht sein geistiges Werk auf bestimmte Art und Weise zu verwerten und zu nutzen. So auch es öffentlich zugänglich zu machen sowie es zu vervielfältigen. Durch den upload einer urheberrechtlich geschützten Datei wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt. Durch den download das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers gemäß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Rechteinhaber hat das Recht sein geistiges Werk auf bestimmte Art und Weise zu verwerten und zu nutzen. So auch es öffentlich zugänglich zu machen sowie es zu vervielfältigen. Durch den upload einer urheberrechtlich geschützten Datei wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" target="_blank" title="&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung">§ 19a UrhG</a> verletzt. Durch den download das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html" target="_blank" title="&sect; 16 UrhG: Vervielf&auml;ltigungsrecht">§ 16 UrhG</a>. Damit wird durch das Filesharing eine doppelte Urheberrechtsverletzung begangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.recht-hat.de/filesharing/">Was ist nach Erhalt einer Abmahnung zu beachten?</a></p>
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		<item>
		<title>Hoffmann Rechtsanwälte Berlin : Abmahnung der Filme Die Ludolfs und der Architekt</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/hoffmann-rechtsanwalte-berlin-abmahnung-der-filme-die-ludolfs-und-der-architekt/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 10:38:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Der Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Die Ludolfs]]></category>
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		<description><![CDATA[Abmahnung der Hoffmann Rechtsanwälte aus Berlin erhalten ? Seit kurzem lässt die Neue Visionen Medien GmbH den Film &#8220;Der Architekt &#8221; durch die Hoffmann Rechtsanwälte Berlin abmahnen. Zudem sind die Hoffmann Rechtsanwälte für die Firma Zorro Film GmbH tätig. Diese lässt den Film Die Ludolfs &#8211; Der Film abmahnen. Was ist jetzt zu beachten ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Abmahnung der Hoffmann Rechtsanwälte aus Berlin erhalten ?</h2>
<p>Seit kurzem lässt die Neue Visionen Medien GmbH den Film &#8220;Der Architekt &#8221; durch die Hoffmann Rechtsanwälte Berlin abmahnen.<br />
Zudem sind die Hoffmann Rechtsanwälte für die Firma Zorro Film GmbH tätig. Diese lässt den Film Die Ludolfs &#8211; Der Film abmahnen.</p>
<p><a href="http://www.recht-hat.de/filesharing">Was ist jetzt zu beachten ? </a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hachiko – Eine wunderbare Freundschaft -Abmahnung von Rechtsanwalt Lihl</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/1605/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 10:28:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Lihl]]></category>
		<category><![CDATA[Prokino Filmverleih GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Abmahnung von Rechtsanwalt Lihl betreffend den Film Hachiko – Eine wunderbare Freundschaft erhalten ? Hier liegen mehrere Abmahnungen der Prokino Filmverleih GmbH vor die das Filmwerk &#8221; Hachiko – Eine wunderbare Freundschaft&#8221; betreffen Was ist jetzt zu beachten?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Abmahnung von Rechtsanwalt Lihl betreffend den Film Hachiko – Eine wunderbare Freundschaft erhalten ?</h2>
<p>Hier liegen mehrere Abmahnungen der Prokino Filmverleih GmbH vor die das Filmwerk &#8221; Hachiko – Eine wunderbare Freundschaft&#8221; betreffen</p>
<p><a href="http://www.recht-hat.de/filesharing">Was ist jetzt zu beachten?</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Die Fantastischen Vier -Heimspiel &#8211; Abmahnung durch die Waldorf Rechtsanwälte München</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 13:20:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Waldorf Rechtsanwälte]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte Waldorf aus München (Adresse: Beethofenstraße 12 80336 München ) versenden im Auftrag von Sony Music Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken. Abgemahntes Werk: Die Fantastischen Vier &#8211; Heimspiel Welche Forderungen enthält die Abmahnung? * Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung * Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes sowie Rechtsanwaltskosten * Für Rechteinhaber Constantin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/">Waldorf</a> aus München (Adresse: Beethofenstraße 12 80336 München ) versenden im Auftrag von Sony Music Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.</p>
<p>Abgemahntes Werk: Die Fantastischen Vier &#8211; Heimspiel</p>
<p>Welche Forderungen enthält die Abmahnung?</p>
<p>* Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung<br />
* Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes sowie Rechtsanwaltskosten<br />
* Für Rechteinhaber Constantin Film: 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten, sowie Schadenersatz in Höhe von  350,00 EUR, insgesamt 856,00 EUR</p>
<p><a href="http://www.recht-hat.de/filesharing/waldorf-rechtsanwalte/">Was ist jetzt zu beachten?</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Abmahnung wegen Urhebrrechtsverletzung an dem Film Vorstadtkrokodile durch Waldorf Rechtsanwälte</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/abmahnung-wegen-urhebrrechtsverletzung-an-dem-film-vorstadtkrokodile-durch-waldorf-rechtsanwalte/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 13:19:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Rechtsanwälte]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte Waldorf aus München (Adresse: Beethofenstraße 12 80336 München ) versenden im Auftrag von Constantin Film Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken. Abgemahntes Werk: Vorstadtkrokodile Welche Forderungen enthält die Abmahnung? * Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung * Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes sowie Rechtsanwaltskosten * Für Rechteinhaber Constantin Film: 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/">Waldorf</a> aus München (Adresse: Beethofenstraße 12 80336 München ) versenden im Auftrag von Constantin Film Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.</p>
<p>Abgemahntes Werk: Vorstadtkrokodile</p>
<p>Welche Forderungen enthält die Abmahnung?</p>
<p>* Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung<br />
* Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes sowie Rechtsanwaltskosten<br />
* Für Rechteinhaber Constantin Film: 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten, sowie Schadenersatz in Höhe von  450,00 EUR, insgesamt 956,00 EUR</p>
<p><a href="http://www.recht-hat.de/filesharing/waldorf-rechtsanwalte/">Was ist jetzt zu beachten?</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Autofahrt: Handyverbot gilt nach OLG Köln nicht für Festnetz-Mobilteil!</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/verkehrsrecht/autofahrt-handyverbot-gilt-nach-olg-koln-nicht-fur-festnetz-mobilteil/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 17:28:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Steglitz]]></category>

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		<description><![CDATA[(OLG Köln &#8211; Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09) Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt nicht unter das sog Handyverbot fällt. Eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz, die ein Bußgeld von 40,- € verhängt hatte, wurde aufgehoben; der Betroffene wurde freigesprochen. Ein Autofahrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(OLG Köln &#8211; Beschluss vom 22.10.2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=82 Ss-OWi 93/09" target="_blank" title="OLG K&ouml;ln, 22.10.2009 - 82 Ss OWi 93/09">82 Ss-OWi 93/09</a>)</p>
<p style="text-align: justify;">Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt nicht unter das sog Handyverbot fällt. Eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz, die ein Bußgeld von 40,- € verhängt hatte, wurde aufgehoben; der Betroffene wurde freigesprochen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von <a href="http://dejure.org/gesetze/StVO/23.html" target="_blank" title="&sect; 23 StVO: Sonstige Pflichten des Fahrzeugf&uuml;hrers">§ 23 Abs. 1 a StVO</a> und verhängte ein Bußgeld von 40,- € gegen den Fahrer.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Auslegung hat sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln nicht angeschlossen. Schnurlostelefone bzw. deren „Mobilteile“ bzw. „Handgeräte“ könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sog. Handyverbots angesehen werden. Der Verordnungsgeber habe bei Schaffung der Verbotsvorschrift nur an die als „Handy“ bezeichneten Geräte für den Mobilfunkverkehr gedacht und deren Gebrauch während des Fahrens beschränken wollen. Der Senat sah auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern: Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil sie wegen der allseits bekannten Sinnlosigkeit des Vorgangs schon kurz nach Fahrtantritt in der Praxis nicht in nennenswertem Umfang vorkomme. Der Vorgang sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe.</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p><strong>Achtung, die Benutzung von Handys während der Fahrt wird gemäß Bußgeldkatalog vom 01. Februar 2009 bei Kraftfahrzeugführern mit einem Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt, bei Radfahrern mit einem Bußgeld von 25 € sanktioniert.</strong></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sievers | Scharfenberg | Rechtsanwälte</strong><br />
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		<title>Schneeräumpflicht – Vermieter oder Mieter?</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 17:23:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Schneeräumpflicht]]></category>
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		<description><![CDATA[Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Entweder durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Entweder durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16 U 123/87" target="_blank" title="OLG Frankfurt, 22.09.1988 - 16 U 123/87">16 U 123/87</a>).</p>
<p style="text-align: justify;">Trotzdem ist der Vermieter verpflichtet,  zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Schneeräumpflicht ordnungsgemäß nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen Bußgelder drohen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird die Schneeräumpflicht vom Vermieter an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall. Kann der Mieter der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen, so er diesem Fall verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=26 U 44/94" target="_blank" title="OLG K&ouml;ln, 15.02.1995 - 26 U 44/94">26 U 44/94</a>).</p>
<p style="text-align: justify;">Der Gehsteig muss ab 7 Uhr früh  bis 20 Uhr geräumt sein (OLG Köln, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 U 159/85" target="_blank" title="OLG K&ouml;ln, 24.02.1986 - 2 U 159/85">2 U 159/85</a>). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt. Relevant ist nur, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden Maßnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), außer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt.</p>
<blockquote style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp für Mieter:</strong> Lesen Sie sich Ihren Mietvertrag genau durch bevor Sie unterschreiben, insbesondere das „Kleingedruckte“, um Überraschungen zu vermeiden. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.</p>
</blockquote>
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