Kompetente Hilfe bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Der Rechtsschutz im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 I i. V. m. Art. 2 I GG) hängt zwar nicht von dem verwendeten Medium ab, gerade im Bereich des Internets ergeben sich jedoch aufgrund der Eigendynamik des Mediums besondere rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht. Aufgrund der unbeschränkten Abrufbarkeit von Internetangeboten fühlen sich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen Betroffene besonders in Ihren Rechten beeinträchtigt.Hinzu kommen die aus dem Bereich der Printmedien bekannten Probleme der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, sowie die Verletzung der persönlichen Ehre.
Unsere Leistungen für Sie im Bereich Persönlichkeitsrecht:
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Gegendarstellung unrichtiger Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Ehre oder Kredit des Betroffenen zu beeinträchtigen
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Ehre oder Kredit des Betroffenen zu beeinträchtigen
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung von Werturteilen, wenn diese die Grenzen zur Schmähkritik überschreiten
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung, Widerruf unrichtiger Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Ehre oder Kredit des Betroffenen zu beeinträchtigen
- Geltendmachung von Schadenersatz
Sie können unsere Rechtsanwälte telefonisch unter 030 323 015 90 erreichen oder über das nachfolgende Formular mit uns in Kontakt treten.











