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Die Berichterstattung über moderne Kommunikationstechniken wie Blogs und Podcasts machen deutlich, wie einfach es ist, einer unbestimmten Vielzahl von Menschen Informationen in einer massenhaften Auflage oder einer erhöhten Wahrnehmbarkeit zugänglich zu machen. Leicht gerät dabei aus dem Blick, dass diese Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Profit- bzw. Profilierungsinteresse des Anbieters, dem tatsächliche bestehenden Informationsinteresses der Allgemeinheit und den Rechten des Einzelnen, über den berichtet wird, liegt. Die daraus entstehenden Konflikte zu einem fairen Ausgleich zu bringen, das ist die Aufgabe des Medienrechts. Als echte Querschnittsmaterie besteht es nicht nur aus Regelungsbereichen, die sich speziell an Medienvertreter richten, wie zum Beispiel das Internet-, Rundfunk- und Presserecht. Es knüpft auch an die allgemeinen Regelungen wie zum Beispiel das Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht an. Mit dem Beratungsangebot unserer Fachkanzlei sind wir Ihr Wegbegleiter durch dieses vielschichtige Rechtsgebiet.