Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing der Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg (Adresse: Rechtsanwälte Zimmermann & Decker, Jakobskirchhof 8, 20095 Hamburg) versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken im Auftrag von:
- Caroline von Brünken, Jens Ophälders
- Dramatico Entertainment Ltd.
- Planet Punk Music GbR
- Tonpool Medien GmbH Music
Wir beraten Sie schnell und bundesweit wenn es um die Abwehr von Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg wegen Filesharing geht! Senden Sie uns die Abmahnung unkompliziert zu, wir beraten Sie umgehend:
- per Fax: 030 – 323015911
- per Email als eingescanntes Dokument an mail@recht-hat.de
- oder per Post
Video Blog – Zimmermann Decker Rechtsanwälte
Hier finden Sie die notwendigen Formulare für unsere Beauftragung
Welche Forderung enthält die Abmahnung wg. Filesharing der Kanzlei Zimmermann & Decker?
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Z.B Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 850 €
Was wird von der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg abgemahnt?
- Davis Redfield – Out of Town (Planet Punk Music GbR)
- Jasper – Heartbreaker (Planet Punk Music GbR)
- Jens O – Body and Soul (Caroline von Brünken, Jens Ophälders)
- Katie Melua – The House (Dramatico Entertainment Ltd.)
- Mike de Ville va. LA. Calling – Pump it Up (Planet Punk Music GbR)
- Nena – In meinem Leben (Tonpool Medien GmbH)
- Nena – Made in Germany (Tonpool Medien GmbH)
- Rocco – Everytime (Planet Punk Music GbR)
- Rocco & Bass-T – Give me your sign (Planet Punk Music GbR)
- Söne Mannheims – Barrikaden von Eden (Tonpool Medien GmbH)
- Söhne Mannheims – Hier kommen die Söhne Tonpool Medien GmbH)
- Söhne Mannheims – Ist es Wahr (Aim High) (Tonpool Medien GmbH)
- Söhne Mannheims – IZ ON (Tonpool Medien GmbH)
- Xavier Naidoo – Alles kann besser werden (Tonpool Medien GmbH)
- Xavier Naidoo – Halte Durch (Tonpool Medien GmbH)
- Xavier Naidoo – Bitte hör nicht auf zu Träumen (Tonpool Medien GmbH)
- Xavier Naidoo – Ich Brauche Dich (German Top 100) (Tonpool Medien GmbH)
- Xavier Naidoo – Ich Kenne Nichts (Tonpool Medien GmbH)
- Xavier Naidoo – Wild vor Wut (Tonpool Medien GmbH)
Was ist bei einer Abmahnung (wg. Filesharing) durch die Kanzlei Zimmermann & Decker zu beachten?
Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.
In urheberrechtlichen Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen in der Abmahnung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei Zimmermann & Decker ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann durch die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg nicht voreilig!
Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg zu unterschreiben. Die Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist (German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits…). In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Zahlen Sie nicht voreilig den von der Kanzlei Zimmermann & Decker geforderten Betrag, die Höhe der von Zimmermann & Decker eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.
Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.
Wir beraten Sie bei Abmahnungen wg. Filesharing durch die Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg.
Unsere Erfahrung für Ihr Recht:
Sievers & Coll. Rechtsanwälte
Rheinstraße 11
12159 BerlinTel.: 030 323 015 90
Fax: 030 323 015 911
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