www.recht-hat.de
Startseite Kontakt Seite drucken Sitemap

Reichelt Klute Aßmann (Kanzlei RKA) Rechtsanwälte

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (speziell wegen Software und Computerspelen) in sog. Filesharing –Netzwerken im Auftrag von

  • CD Projekt
  • Fa. Techland Sp. z o.o.
  • Just A Game GmbH
  • Koch Media GmbH
  • S.A.D. Software Produktions- und Vertriebs GmbH
  • Techland
  • Topware Entertainment GmbH
  • TGC – The Game Company

Wir beraten Sie schnell und bundesweit wenn es um die Abwehr von Abmahnungen der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann wegen Filesharing geht! Senden Sie uns die Abmahnung unkompliziert zu, wir beraten Sie umgehend:

  • per Fax: 030 – 323015911
  • per Email als eingescanntes Dokument an mail@recht-hat.de
  • oder per Post
Download als PDF Hier finden Sie die notwendigen Formulare für unsere Beauftragung

Video Blog – RKA Rechtsanwälte

Welche Forderung enthält die Abmahnung wg. Filesharing der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann?

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 482 – 650 €

Was wird von der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann abgemahnt?

  • Armada 2526 (Koch Media GmbH)
  • Batman: Arkham Asylum (Koch Media GmbH)
  • Call of Juarez II – Bound in Blood (Techland)
  • Dead Island (Koch Media GmbH)
  • Dead Island – Reloaded (Koch Media GmbH)
  • Deep Black (Just A Game GmbH)
  • Der große Crash – Margin Call (Koch Media GmbH)
  • Deus Ex: Human Revolution (Koch Media GmbH)
  • Dirt 3 (Koch Media GmbH)
  • Disciples III (Koch Media GmbH)
  • Dungeon Siege III (Koch Media GmbH)
  • F1 2010 (Koch Media GmbH)
  • Final Fantasy XIII (Koch Media GmbH)
  • Just Cause 2 (Koch Media GmbH)
  • Kane & Lynch 2: Dog Days (Koch Media GmbH)
  • Lost Horizon (Koch Media GmbH)
  • Magicka (Koch Media GmbH)
  • Movie Jack
  • Nail`d (Koch Media GmbH)
  • Operation Flashpoint Red River (Koch Media GmbH)
  • PDF-Xchange
  • SAD Fahrtenbuch Express 6
  • Section 8 (Topware Entertainment GmbH)
  • Ship Simulator Extremes (Koch Media GmbH)
  • Simon the socerer (5) – Wer will schon Kontakt
  • Simon Tools Photo-Turner 2006
  • Supreme Commander 2 (Koch Media GmbH)
  • The Westerner 2 – Fenimore Fillmore´s Revenge
  • The Witcher 2 – Assassins of Kings (CD Projekt RED Sp.Z.o.o)
  • Two Worlds II (TopWare Entertainment GmbH)
  • X-Blades – POSTMORTEM (Topware Entertainment GmbH)

Was ist bei einer Abmahnung (wg. Filesharing) durch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann zu beachten?

Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht voreilig!

Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann zu unterschreiben. Diese Unterlassungserklärung enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist. In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Zahlen Sie nicht voreilig den von der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann geforderten Betrag, die Höhe der von Reichelt Klute Aßmann eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.

Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.

Wir beraten Sie bei Abmahnungen wg. Filesharing durch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann.

Unsere Erfahrung für Ihr Recht:

Sievers | Scharfenberg | Rechtsanwälte
Rheinstraße 11
12159 Berlin

Tel.: 030 323 015 90
Fax: 030 323 015 911
Email: Mail@recht-hat.de
Internet: www.recht-hat.de


Weitere Filme oder Musik heruntergeladen? Wie kann ich Folgeabmahnungen verhindern?