Filesharing Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Nimrod GbR – Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD (Bockslaff & Scheffen) aus Berlin wegen Filesharing erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Auf jeden Fall: Unterschreiben Sie nichts voreilig! Lassen Sie sich beraten und vermeiden Sie kostspielige Fehler!
Wir beraten bundesweit wenn es um die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing geht! Senden Sie uns die Abmahnung unkompliziert zu, wir beraten Sie umgehend:
- per Fax: 030 – 323015911
- per Email als eingescanntes Dokument an mail@recht-hat.de
- oder per Post
Formulare
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Was ist bei einer Abmahnung der Kanzlei NIMROD (Bockslaff & Scheffen) wegen Filesharing zu beachten?
Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.
In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.
Unterschreiben Sie nicht voreilig die von der Kanzlei NIMROD (Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen) vorgefertigte Unterlassungserklärung!
Sie sind nicht gezwungen, die von der Kanzlei NIMROD (Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen) für die jeweiligen Rechteinhaber (rondomedia, Halycon, astragon etc) vorformuliertegefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese enthält naturgemäß für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung im Namens eines Rechteinhabers erfolgt, der neben dem abgemahnten PC-Spiel noch weitere PC-Spiele im Repertoire hat. Hier kann es zu kostspieligen Folgeabmahnungen kommen.
Zahlen Sie nicht voreilig den von der Kanzlei NIMROD (Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen) geforderten Betrag, die Höhe der eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.
Die Kanzlei NIMROD (Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen) verlangt im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber sowohl Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten, als auch einen pauschalen Schadensersatzbetrag. In der Regel fordert die Kanzlei NIMROD (Bockslaff & Scheffen) die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 EUR für das “öffentliche Zugänglichmachen” eines PC-Spiels. Betroffenen ist zu raten, diesen Betrag nicht ungeprüft anzuweisen. Oft sind die Forderungen unberechtigt. Ob sich der Betrag lediglich reduzieren lässt (oft recht erhebelich) oder ob die Zahlung auch ganz verweigert werden kann, muss einer individuellen Prüfung vorbehalten bleiben. Gerne können Sie dazu unsere Hotline unter 030 / 323 015 90 nutzen. Der ERstkontakt ist bei uns immer kostenfrei.
Für welche Rechteinhaber ist die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod GbR (Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen, Emser Str.9, 10719 Berlin) tätig?
- 7Sixty Games
- Amselfilm Productions GmbH & Co. KG (Erste Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD-Bockslaff Scheffen am 28.09.2012)
- astragon Software GmbH
- Baseprotect GmbH
- Black Forest Games
- Halycon Media GmbH & Co. KG
- Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH
Welche Werke werden von der Rechtsanwaltskanzlei Nimrod GbR (Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen) abgemahnt?
- Airport Tower Simulator 2012 (astragon Software GmbH)
- Baumaschinensimulator 2012 (astragon Software GmbH)
- Bus- & Cable Car-Simulator (astragon Software GmbH)
- Bus-Simulator 2012 (astragon Software GmbH)
- Czarny Czwartek (Baseprotect GmbH)
- Der weiße Tiger (Baseprotect GmbH)
- Eisenbahn-Simulator (astragon Software GmbH)
- Euro Truck Simulator 2012 (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
- Flughafen-Feuerwehr-Simulator (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
- Kokoko (Amselfilm Productions GmbH & Co. KG)
- Landwirtschafts-Simulator 2011 (astragon Software GmbH)
- Landwirtschafts-Simulator 2013 (astragon Software GmbH)
- Rettungswagen-Simulator 2012 (astragon Software GmbH)
- Scania Truck Driving Simulator (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
- Skiregionen Simulator 2012 (astragon Software GmbH)
- Stronhold3 (7Sixty Games)
- THW-Simulator 2012 (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
- Truck-Simulator World-Edition (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
- Worms Revolution (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)








