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Hausverwalter als Makler

30. Mai 2009, in der Kategorie Maklerrecht

Makler hat keinen Provisionsanspruch, wenn er Verwalter der vermittelten Wohnung ist.

Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht nur, wenn der Makler als neutraler Vermittler auftritt. Er darf nicht gleichzeitig Verwalter der vermittelten Wohnung sein.

Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. Eine Mieterin hatte auf Rückzahlung einer Vermittlungsprovision von 2.320 Euro geklagt. Sie hatte erfahren, dass der Makler, der ihr in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines Maklerunternehmens die Wohnung vermittelt hatte, gleichzeitig Hausverwalter für die Wohnungseigentümerin war und ihre Wohnung verwaltete.




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