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Ist das Urheberrecht übertragbar?

Kann ich mein Urheberrecht auf jemand anderen übertragen?

Ja, das ist möglich, wenn auch nicht uneingeschränkt.

Das Urheberrecht ist zwar übertragbar aber nicht im Ganzen. Der Inhaber des Urheberrechts kann lediglich wirtschaftlich bedeutende Verwertungs- und Nutzungsrechte an eine andere Firma bzw. Person übertragen.

Wenn Urheberrechte in ein anderes Land übertragen werden, in welchem ebenfalls eine Übertragung des Urheberpersönlichkeitsrechts zugelassen wird (wodurch der Urheber mit seinem Werk nicht mehr zu tun hat)  ist der deutsche Urheber in der Lage ebenfalls seine Urheberpersönlichkeitsrechte, auf das jeweilige Land bezogen, zu übertragen.

Urheberrechte können vererbt werden. Dazu gehören die Verwertungsrechte, Nutzungsrechte sowie Urheberpersönlichkeitsrechte.

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