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Mahnung der Premium Content GmbH durch die Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin über 153,23 EUR

20. November 2009, in der Kategorie Abofallen / Vertragsfallen

MahnungDurch unsere Mandantschaft wurde uns eine Mahnung der Deutsche Zentral Inkasso iAd. Der Premium Content GmbH vorgelegt.

Der Mandant soll laut diverser Schreiben der Premium Content GmbH eine Vertrag über entgeltliche Leistungen geschlossen haben.

Laut Forderungsaufstellung gem. § 366/367 beträgt die Grundforderung 96,00 €. Hinzukommen laut Deutsche Zentral Inkasso 5 EUR Mahnkosten der Premium Content GmbH, 0,53 EUR Verzugszinsen, 32,50 Vorgerichtliche Inkassogebühren und 19,20 EUR Vorgerichtliche Inkassoauslagen. Insgesamt 153,23 EUR.

Aus unserer Sicht ist der Vertrag unter Verstoß gegen das Irreführungsverbot sowie die Preisangabenverordnung zustande gekommen.

Ein Anspruch der Premium Content GmbH dürfte nicht bestehen. Vielmehr besteht hier nach erster Einschätzung sogar ein Schadenersatzanspruch unseres Mandanten gegenüber der Premium Content GmbH.




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1 Kommentar zu “Mahnung der Premium Content GmbH durch die Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin über 153,23 EUR”:

Gerd Kuechenmeister sagte am:

Ich empfehle allen, die auf diese Seite (www.My-Downloads.de) hereingefallen sind, bei der Ermittlungsbehoerde Hessen, Anzeige wegen Betruges zu stellen; denn je mehr sich wehren gegen solche Internet-Kriminelle um so schneller koennen Sie aus dem Verkehr gezogen werden.

Mein Ermittlungsbeamter sagte mir, dass erst bei einer eventuellen gerichtlichen Forderung unbedingt ein Widerspruch gestellt werden muss; denn diese Firmen wollen nur die zwei mal 96,00 Euro.

Also auf keinen Fall zahlen; denn Zivilrechtlich ist kein Vertrag zustande gekommen, so die Verbraucherrschutzzentrale.
Das sind eben reine Trickbetrueger so wie die Huetchenspieler.

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