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Abmahnung Zimmermann & Decker

Abmahnung Kanzlei Nümann & Lang Filesharing Netzwerken.Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing der Kanzlei Zimmermann & Decker aus  Hamburg erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg (Adresse: Rechtsanwälte Zimmermann & Decker, Jakobskirchhof 8, 20095 Hamburg) versendet  im Auftrag von Tonpool Medien GmbH Music (Adresse: tonpool Medien GmbH
Geschäftsführer: Kurt Erping, Ehlbeek 15 b, D 30938 Burgwedel/Hannover )

Dramatico Entertainment Ltd.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.

Wir beraten Sie schnell und bundesweit wenn es um die Abwehr von Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg wegen Filesharing geht! Senden Sie  uns die Abmahnung unkompliziert zu, wir beraten Sie umgehend:

Welche Forderung enthält die Abmahnung wg. Filesharing der Kanzlei Zimmermann & Decker?

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Z.B Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 850 €
  • Was wird von der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg abgemahnt?

  • Katie Melua – The House (Dramatico Entertainment Ltd.)
  • Xavier Naidoo – Alles kann besser werden
  • Söhne Mannheims – IZ ON
  • Nena – Made in Germany
  • Nena – In meinem Leben (Tonpool Medien GmbH)

Was ist bei einer Abmahnung (wg. Filesharing) durch die Kanzlei Zimmermann & Decker zu beachten?

  • Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg nicht voreilig!

Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg zu unterschreiben. Diese Unterlassungserklärung enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher  Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist (German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits…).  In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

  • Zahlen Sie nicht voreilig den von der Kanzlei Zimmermann & Decker geforderten Betrag, die Höhe der von Zimmermann & Decker eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.

Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.

Wir beraten Sie bei Abmahnungen wg. Filesharing durch die Kanzlei Zimmermann & Decker in Hamburg.

Unsere Erfahrung für Ihr Recht:

Rechtsanwälte Sievers | Scharfenberg | von Rüden

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