Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft
Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Adresse: Spaldingstraße 210, 20097 Hamburg) versendet im Auftrag der MIG Film GmbH, der Herren Bülles u. Kindervater Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.
Wir beraten Sie schnell und bundesweit wenn es um die Abwehr von Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft in Hamburg wegen Filesharing geht! Senden Sie uns die Abmahnung unkompliziert zu, wir beraten Sie umgehend:
- per Fax: 030 – 323015911
- per Email als eingescanntes Dokument an mail@recht-hat.de
- oder per Post
Hier finden Sie die notwendige
Formulare für unsere BeauftragungWelche Forderung enthält die Abmahnung wg. Filesharing der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft?
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 800,00€
Was wird von der FAREDS abgemahnt?
- Faustrecht (MIG Film GmbH)
- Die Chaotenclique (MIG Film GmbH)
- Bathory – Die Blutgräfn (MIG Film GmbH)
- Quo Vadis? (MIG Film GmbH)
- Like a Lady – Monrose (Alex Komlew)
- Kindervater – Turn back Time (Jens Kindervater)
- Michael Mind Project -Feel Your Body
- Hetzjagd – Lauf um dein Leben (Savoy Film GmbH)
- Wikinger 2 – Söhne Odins (MIG Film GmbH)
- The Way – Der WEg des Drachen (MIG Film GmbH)
- “Gingerdead Man 2″ (Film)
Was ist bei einer Abmahnung (wg. Filesharing) durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft zu beachten?
Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.
In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft in Hamburg nicht voreilig!
Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft in Hamburg zu unterschreiben. Diese Unterlassungserklärung enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist (Beispielhaft: German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits…). In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Zahlen Sie nicht voreilig den von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft geforderten Betrag, die Höhe der von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.
Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.
Wir beraten Sie bei Abmahnungen wg. Filesharing durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft in Hamburg.
Unsere Erfahrung für Ihr Recht:
Rechtsanwälte Sievers | Scharfenberg | von Rüden
Rheinstraße 11
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