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	<title>Sievers &#124; Scharfenberg &#124; Rechtsanwälte</title>
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	<description>Rechtsanwälte Berlin</description>
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		<title>Urheberrechtliche Abmahnung APW Rechtsanwälte &amp; Notare für AUSHILFSGANGSTER iAd. Universal Pictures International Germany GmbH</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:19:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die APW Rechtsanwälte und Notare, ehemals Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, mahnt im Auftrag der UNIVERSAL PICTURES INTERNATIONAL GERMANY GMBH M GmbHdie unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk &#8220;AUSHILFSGANGSTER&#8220;. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>APW Rechtsanwälte und Notare, ehemals Rechtsanwalt Stefan <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/rechtsanwalt-auffenberg/">Auffenberg</a></strong>, mahnt im Auftrag der <strong>UNIVERSAL PICTURES INTERNATIONAL GERMANY GMBH M GmbH</strong>die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk &#8220;<strong>AUSHILFSGANGSTER</strong>&#8220;. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR, wobei sich dieser Betrag aus zu ersattendnen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 100 EUR gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" target="_blank" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">§ 97a Abs.2 UrhG und 350</a> EUR pauschalem Schadnesersatz zusammensetzen soll. Der Schadensersatzanspruch ist im Gegensatz zu dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten verschuldensabhängig. Wer die Datei nicht selbst geladen hat, sollte sich insofern beraten lassen, um keine unnötigen Zahlungen zu leisten. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter <strong>030 / 323 015 90</strong>.</p>
<p>Weiter von den APW Rechtsanwälten und Notaren abgemahnte Werke finden Sie <a href="../taetigkeitesbereiche/filesharing/rechtsanwalt-auffenberg/" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<title>Debcon GmbH droht Filesharing-Opfern mit Schufa-Eintrag. Zu Recht?</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 17:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zahlreiche Mandanten, die eine Abmahnung wegen Filesharing der Rechtsanwaltskanzlei Urmann &#38; Collegen in der Vergangenheit erhielten,  haben nun in den letzten Tagen Post des Inkasso-Unternehmens Debcon GmbH, Debitorenmanagement und Consulting, vertreten durch Ihre Geschäftsführer Herrn Guido Wienefoet und Herrn Elmar Becker erhalten. Dieses Inkasso-Unternehmen wird für unterschiedliche Rechteinhaber, wie z.B. DigiProtect GmbH oder Silwa Filmvertrieb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Mandanten, die eine <strong>Abmahnung wegen</strong> <strong>Filesharing</strong> der <strong>Rechtsanwaltskanzlei Urmann &amp; Collegen</strong> in der Vergangenheit erhielten,  haben nun in den letzten Tagen Post des <strong>Inkasso-Unternehmens Debcon GmbH</strong>, <strong>Debitorenmanagement und Consulting</strong>, vertreten durch Ihre Geschäftsführer Herrn Guido Wienefoet und Herrn Elmar Becker erhalten.<br />
Dieses Inkasso-Unternehmen wird für unterschiedliche Rechteinhaber, wie z.B. <strong>DigiProtect GmbH</strong> oder <strong>Silwa Filmvertrieb AG</strong> tätig, in deren Namen die Rechtsanwälte U + C  zuvor Abmahnungen aufgrund der angeblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ausgesprochen haben.<br />
Die Rechteinhaber lassen die von den<strong> Rechtsanwälten U + C</strong> Abgemahnten über die <strong>Debcon GmbH</strong> letztmalig dazu auffordern,  ihre Schulden aus Erstattungsansprüchen durch Überweisung auszugleichen. Als Forderungsgrund sind Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung genannt.<br />
Im letzten Absatz dieses Schreibens wird der Adressat darauf hingewiesen, dass die <strong>Debcon GmbH</strong>, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Guido Wienefoet und Herrn Elmar Becker, in Erfüllung ihrer Pflicht, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die <strong>Schufa Holding AG</strong>, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln wird, soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der <strong>Debcon GmbH</strong> oder eines Dritten erforderlich ist.<br />
Darf die <strong>Schufa</strong> überhaupt in diesen Fällen informiert werden?<br />
<strong>NEIN!</strong><br />
Die Datenweitergabe an die<strong> Schufa Holding AG</strong> stellt eine Datennutzung im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 BDSG: Zul&auml;ssigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung">4 Abs.1</a> Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar.<br />
Eine Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG ist nur dann zulässig, wenn der Betroffene, unabhängig, ob die Forderung überhaupt besteht, gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 BDSG: Zul&auml;ssigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung">4 Abs.1</a> bzw. Abs. 3, 4a BDSG zuvor in die Datenweitergabe eingewilligt hat.<br />
In der Praxis geschieht dies meist durch Unterschrift einer sog. Schufa-Klausel. Wobei es auch in der Rechtsprechung Uneinigkeit darüber besteht, ob eine Einwilligung zur Datenweitergabe an die Schufa Holding AG durch eine AGB-Klausel überhaupt wirksam vereinbart werden kann.<br />
Aber wenn Sie gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Urmann &amp; Collegen nie eine Einwilligung in die Weitergabe Ihrer Daten erklärt haben, dann dürfen Ihre Daten auch nicht der Schufa Holding AG weitergeben werden.<br />
Eine Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa Holding AG ohne Ihre Einwilligung ist daher rechtswidrig.<br />
<strong>Dürfen Inkasso-Büros mit der Weitergabe der Daten an die Schufa Holding AG drohen, für den Fall der Nichtzahlung?</strong><br />
Eine negative Schufa-Meldung darf nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners erfolgen, also nur dann,  wenn der Schuldner seine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt. Es dürfen daher nur Forderungen aus einem Vertrag gemeldet werden. Diese Forderungen müssen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sein.<br />
Sofern es sich aber um Forderungen wie Rechtsanwaltskosten und  Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung handelt, sind diese Forderungen nicht aus einem Vertrag entstanden. Denn die wegen Filesharings Abgemahnten haben keinen Vertrag mit einem der Rechtinhaber oder mit der Kanzlei Urmann &amp; Collegen geschlossen.<br />
Darüber hinaus dürfen auch vertragliche Forderungen nur dann der Schufa Holding AG gemeldet werden, sofern sie unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Aber selbst dann muss eine Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen.<br />
Das <strong>Amtsgericht Plön (AG Plön, Urteil v. 10.12.2007-Az. 2C 650/07)</strong> hat entschieden, dass Inkassobüros, die „standardmäßig“ mit Schufa-Einträgen drohen (zum Beispiel in Formbriefen oder Textbausteinen) deshalb, so das Amtsgericht, auf Unterlassung verklagt – und dazu verurteilt – werden  können.<br />
<strong>Ist die Drohung mit der  rechtswidrigen Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG bei Nichtzahlung strafbar?</strong><br />
Diese Handlung kann u.U. den Straftatbestand der versuchten Nötigung gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html" target="_blank" title="&sect; 240 StGB: N&ouml;tigung">240</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 StGB: Begriffsbestimmung">22</a> Strafgesetzbuch erfüllen.<br />
<strong>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html" target="_blank" title="&sect; 240 StGB: N&ouml;tigung">240</a> Strafgesetzbuch</strong> &#8211; <strong>Nötigung</strong><br />
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.<br />
(3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br />
1.     eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,<br />
2.     eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder<br />
3.     seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.</p>
<p><strong>§ 22 &#8211; Begriffsbestimmung</strong><br />
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.</p>
<p><strong>F A Z I T:</strong></p>
<p>Lassen Sie sich durch die Drohung mit einem Schufa-Eintrag nicht einschüchtern. Letzlich stellt auch ein Inkasso-Schreiben nur einen weiteren Versuch dar, den Druck auf die Abgemahnten weiter außergerichtlich zu erhöhen. Auf jeden Fall sollten sich Betroffene aber vergewissern, dass tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, so dass hier die Gefahr einer Klage auf Unterlassung mit Streitwerten zwischen 20.000 und 50.000 EUR gebannt ist.</p>
<p>Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung zu einem <strong>fairem Pauschalhonorar.</strong> Informieren Sie sich: <span style="color: #ff0000;">030 / 323 015 90</span>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller für SPIDER-MAN XXX iAd. M.I.C.M MIRCOM INTERNATIONAL CONTENT MANAGMENT &amp; CONSULTING Ltd.</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:55:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller erfreuen sich eines neuen &#8211; mit Filesharing-Abmahnungen bisher nicht in Erscheinung getretenen &#8211; Rechteinhabers, in dessen Namen die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller die unerlabute Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen abmahnen. Bei dem neuen Rechteinhaber handelt es sich um die M.I.C.M MIRCOM INTERNATIONAL MANAGMENT &#38; CONSULTIN [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Augsburger <strong>Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller</strong> erfreuen sich eines neuen &#8211; mit Filesharing-Abmahnungen bisher nicht in Erscheinung getretenen &#8211; Rechteinhabers, in dessen Namen die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller die unerlabute Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen abmahnen. Bei dem neuen Rechteinhaber handelt es sich um die<strong> M.I.C.M MIRCOM INTERNATIONAL MANAGMENT &amp; CONSULTIN Ltd</strong>. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk &#8220;<strong>SPIDER-MAN XXX</strong>&#8220;. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.</p>
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		<title>Inkassoschreiben der Debcon GmbH für die Silwa Filmvertrieb AG</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/nkassoschreiben-der-debcon-gmbh-fuer-die-silwa-filmvertrieb-ag/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:26:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit verschickt die Debcon GmbH, Steinstr.4, 58452 Witten, diverse Inkassoschreiben für die Silwa Filmvertrieb AG. Die Debcon Debitorenmanagment &#38; Consulting behauptet in den Schreiben, die Silwa Filmvertrieb AG hätte die Debcon mit dem Einzug von bestehenden und &#8220;unbestrittenen&#8221; Forderungen beauftragt. Weiter wird behauptet, dass die ursprüngliche Forderung der Rechtsanwälte U + C &#8220;berechtigt&#8221; war. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit verschickt die<strong> Debcon GmbH</strong>, Steinstr.4, 58452 Witten, diverse Inkassoschreiben für die <strong>Silwa Filmvertrieb AG</strong>. Die<strong> Debcon Debitorenmanagment &amp; Consultin</strong>g behauptet in den Schreiben, die <strong>Silwa Filmvertrieb A</strong>G hätte die Debcon mit dem Einzug von bestehenden und &#8220;unbestrittenen&#8221; Forderungen beauftragt. Weiter wird behauptet, dass die ursprüngliche Forderung der <a href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/uc-urmann-collegen-rechtsanwaelte/"><strong>Rechtsanwälte U + C</strong></a> &#8220;berechtigt&#8221; war.<br />
Die Adressaten dieser Schreiben werden dann &#8220;letztmalig&#8221; aufgefordert, &#8220;Ihre Schulden&#8221; binnen weniger Tage zu begleichen. Die geforderten Summen variieren. Sie liegen zwischen 1000,00 EUR und 10.000,00 EUR.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Falcom Investment AG für &#8220;NUDE NUNS WITH BIG GUNS&#8221;</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/urheberrechtliche-abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-im-auftrag-der-falcom-investment-ag-fuer-nude-nuns-with-big-guns/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen noch nicht in Erscheinung getretenen Falcom Investment AG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Filmwerk &#8220;NUDE NUNS WITH BIG GUNS&#8220;. Geforderte ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller</strong> mahnen im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen noch nicht in Erscheinung getretenen <strong>Falcom Investment AG</strong> die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Filmwerk &#8220;<strong>NUDE NUNS WITH BIG GUNS</strong>&#8220;. Geforderte ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.</p>
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		<item>
		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte AMANN für BREAK THE SILENCES von MIKE NERO im Auftrag der Herren Andreas Paul und Michael Litzka</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/urheberrechtliche-abmahnung-rechtsanwaelte-amann-fuer-nude-nuns-with-big-guns-von-mike-nero-im-auftrag-der-herren-andreas-paul-und-michael-litzka/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:07:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[ie Rechtsanwälte AMANN, Weinbergstr. 59, 64285 Darmstadt, versenden im Auftrag der Herren Andreas Paul und Michael Litzka Abmahnungen wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten gem. § 85 UrhG. Aktuell geht es um die Tonaufnahme &#8220;BREAK THE SILENCE&#8221; von Mike Nero. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages &#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ie <strong>Rechtsanwälte AMANN</strong>, Weinbergstr. 59, 64285 Darmstadt, versenden im Auftrag der Herren <strong>Andreas Paul und Michael Litzka</strong> Abmahnungen wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/85.html" target="_blank" title="&sect; 85 UrhG: Verwertungsrechte">§ 85 UrhG</a>. Aktuell geht es um die Tonaufnahme &#8220;<strong>BREAK THE SILENCE</strong>&#8221; von <strong>Mike Nero</strong>. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Schalast &amp; Partner für WAITING FOR CHRISTMAS von MENOWIN iAd. DigiProtect GmbH</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/urheberrechtliche-abmahnung-rechtsanwaelte-schalast-partner-fuer-waiting-for-christmas-von-menowin-iad-digiprotect-gmbh/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:02:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte Schalast &#38; Partner mahnen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk &#8220;WAITING FOR CHRISTMAS&#8221; von MENOWIN. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die<strong> Rechtsanwälte <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/schalast-partner/">Schalast</a> &amp; Partner</strong> mahnen im Auftrag der <strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH</strong> die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk &#8220;<strong>WAITING FOR CHRISTMAS</strong>&#8221; von <strong>MENOWIN</strong>. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 550,00 EUR, für sog. &#8220;Schnellzahler&#8221; aber nur 450,00 EUR.</p>
<p>Weiter von den Rechtsanwälten <strong><a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/schalast-partner/">Schalast</a> &amp; Partner</strong> abgemahnte Werke finden Sie <a href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/schalast-partner/" target="_blank">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Lihl für BIUTIFUL iAd. Prokino Filmverleih GmbH</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/urheberrechtliche-abmahnung-rechtsanwalt-lihl-fuer-biutiful-iad-prokino-filmverleih-gmbh/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 13:41:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.recht-hat.de/?p=14978</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Lihl mahnt im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk &#8220;BIUTIFUL&#8220;. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 650,00 EUR.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsanwalt Lihl</strong> mahnt im Auftrag der <strong>Prokino Filmverleih GmbH</strong> die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk &#8220;<strong>BIUTIFUL</strong>&#8220;. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 650,00 EUR.</p>
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		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für LASS IHN NICHT REIN iAd. Tiberius Film GmbH &amp; Co. KG</title>
		<link>http://www.recht-hat.de/urheberrecht/urheberrechtliche-abmahnung-rechtsanwaelte-waldorf-frommer-fuer-lass-ihn-nicht-rein-iad-tiberius-film-gmbh-co-kg/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:38:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tiberius Film GmbH &#38; Co. KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Filmwerk &#8220;LASS IHN NICHT REIN&#8220;. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Münchner<strong> Rechtsanwaltskanzlei <a target="_blank" href="http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/">Waldorf</a> Frommer</strong> mahnt im Auftrag der <strong>Tiberius Film GmbH</strong> <strong>&amp; Co. KG</strong> die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Filmwerk &#8220;<strong>LASS IHN NICHT REIN</strong>&#8220;. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.</p>
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		<title>Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort iAd. Triple X Entertainment Limited für &#8220;APARTMENT DELUXE&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:01:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kieler Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort, Exerzierplatz 7 in 24103 Kiel mahnt im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd., Hauptstr. 39a, 24626 Groß Kummerfeld, vertreten durch den Director Björn Schmidtke angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm &#8220;APARTMENT DELUXE&#8221; ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines angeblich entgegenkommenden &#8220;Vergleichbetrages&#8221; in Höhe von 859,80 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kieler <strong>Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort</strong>, Exerzierplatz 7 in 24103 Kiel mahnt im Auftrag der <strong>Triple X Entertainment Ltd</strong>., Hauptstr. 39a, 24626 Groß Kummerfeld, vertreten durch den Director Björn Schmidtke angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm &#8220;APARTMENT DELUXE&#8221; ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines angeblich entgegenkommenden &#8220;<strong>Vergleichbetrage</strong>s&#8221; in Höhe von <strong>859,80 EUR</strong>.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich nun verhalten?</strong></p>
<p>Wie üblich bei urheberrechtichen Abmahnungen sind die Fristen extrem kurz gesteckt. Dennoch sollte man vorerst Ruhe bewahren und nicht in blanken Aktionnismus verfallen.</p>
<p>Sollte der entsprechende Film tatsächlich über den eigenen Anschluss verbreitet worden sein, sollte ein modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nur so wird es möglich sein, sich gegen die geforderte Summe zu Wehr zu setzen. Außerdem können u.U. kostspielige Folgeabmahnungen verhindert werden.</p>
<p>Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages ist eine individuelle Prüfung Ihres Falles unentbehrlich. Allerdings lassen sich die Summen mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Interessant ist die uns vorliegende Abmahnung vor allem deshalb, weil die Anwendung des <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" target="_blank" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">§ 97a Abs.2 UrhG</a>, der die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung auf max. 100 EUR deckelt, mit dem Argument verneint wird, bei dem Verkauf eines Musikmitschnittes auf der Internetpalttform eBay seien vom LG Hamburg 800 EUR Abmahnkosten zugesprochen worden. Diese Argumentation ist befremdlich. Wer unwissentlich über ein Filesharing-Programm Teile eines pronofilms hochläd, kann nicht mit kommerziellen Anbieteren unauthorisierter musikmitschnitte verglichen werden. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.</p>
<p>Machen Sie keine Expriment und lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten beraten. Unter der Telefonnummer <span style="color: #ff0000;">030 / 323 015 90</span> beurteilen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.</p>
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