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Kann ich mein Urheberrecht auf jemand anderen übertragen?

Nein.  Das Urheberrecht ist aufgrund der engen Bindung des Urhebers und dem Werk grundsätzlich als solches nicht übertragbar, es sei denn es wird vererbt. Davon strikt zu trennen sind die sog. Nutzungsrechte, vgl.  § 29 Abs.1 UrhG. Das Nutzungsrecht ist ein Recht, ein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. So erhält der Urheber die Möglichkeit, sein Werk zu verwerten, da er in aller Regel selbst nicht die nötige Infrastruktur verfügt. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt durch Vertrag, sog. urheberrechtlicher Lizenzvertrag.

Wenn Urheberrechte in ein anderes Land übertragen werden, in welchem ebenfalls eine Übertragung des Urheberpersönlichkeitsrechts zugelassen wird (wodurch der Urheber mit seinem Werk nicht mehr zu tun hat)  ist der deutsche Urheber in der Lage, ebenfalls seine Urheberpersönlichkeitsrechte, auf das jeweilige Land bezogen, zu übertragen.

Urheberrechte können vererbt werden. Dazu gehören die Verwertungsrechte, Nutzungsrechte sowie Urheberpersönlichkeitsrechte.

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