- Die geforderte Erklärung wird abgegeben und die geltend gemachten Schadenersatz und Auskunftsansprüche werden erfüllt, die gegnerischen Anwaltskosten gezahlt.
- Es wird eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Die Anwaltskosten werden gezahlt/ nicht gezahlt
- Es wird keine Unterlassungserklärung abgegeben. Man lässt es auf ein Verfügungsverfahren ankommen




