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Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Sie stellt für den Abgemahnten eine Möglichkeit dar, gegenüber dem Anspruchsteller zu erklären, dass er künftig die beanstandete Handlung unterlässt (strafbewehrte Unterlassungserklärung).  Hierdurch kann der Abgemahnte einen Gerichtsprozess vermeiden.

Ob der in der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht oder nicht – sollten Sie durch spezialisierte Rechtsanwälte klären lassen.

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