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Ist eine Abmahnung ohne Vollmacht überhaupt wirksam?

Auch ohne beigefügte Vollmacht sind Abmahnungen im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht wirksam. Nur die OLGe Nürnberg und Düsseldorf vertreten die Ansicht, dass Abmahnungen ohne Originallvollmacht unwirksam sind. Auch wenn die Vorlage einer Originalvollmacht mit der Abmahnung nach herrschender Meinung außergerichtlich nicht gefordert wird, ist sie spätestens vor Gericht nach Aufforderung im Original vorzulegen.

Wir raten daher davon ab die Abmahnung allein aufgrund einer fehlenden Originalvollmacht zurückzuweisen.

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