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Abmahnung Filesharing

Daniel Sebastian Abmahnung

Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, werden Sie wahrscheinlich auch eine Daniel Sebastian Abmahnung erhalten haben, mit der Ihnen die „unerlaubten Verwertung geschützter Werke“ in Internet-Tauschbörsen vorgeworfen wird. Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet seit ca. 2010 Abmahnungen für unterschiedliche Rechteinhaber, hauptsächlich aber für die DigiRights Administration GmbH. Auch im Jahr 2016 gehörte Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit zu den aktivsten Abmahnern überhaupt. Weil aber offensichtlich immer weniger Menschen bereit sind, die überzogenen Forderungen aus der Daniel Sebastian Abmahnung zu befriedigen, ist seit 2016 eine verstärkte Geltendmachung durch Mahnbescheide zu beobachten.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Seit numehr fast 10 Jahren steht unsere Kanzlei Filesharing-Abmahnopfern mit Rat und Tat zu Seite. In dem vergangenen Jahrzehnt haben wir ca. 18.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet, viele davon betrafen Daniel Sebastian Abmahnungen. Wir können mit Fug und Recht behaupten, uns in der Rechtsmaterie Filesharing Bestens auszukennen. Das ist auch unerlässlich, weil es (inzwischen) zwar viel Rechtsprechung zum Thema gibt, diese aber extrem unterschiedlich ist. Wir kennen nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Filesharing sehr genau, sondern auch das Vorgehen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

Nutzen Sie unsere Erfahrung zur Verteidigung Ihrer Daniel Sebastian Abmahnung!

Fachanwalt für Urheberrecht berät:

  • Bundesweite Vertretung gegen Daniel Sebastian Abmahnungen
  • Verteidigung gegen Mahnbescheide
  • Verteidigung gegen Klagen von Daniel Sebastian in der ganzen Bundesrepublik
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Daniel Sebastian Abmahnung: Die Forderungen

Mit den Abmahnschreiben verfolgt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Wesentlichen zwei Ansprüche:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Zahlung

In der Daniel Sebastian Abmahnung wird der betroffene Anschlussinhaber zunächst aufgefordert, eine sog. „strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ zugunsten des jeweils vertreten Rechteinhabers abzugeben. In der überwiegenden Zahl der Daniel Sebastian Abmahnungen ist dies die DigiRights Administration GmbH. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzt Daniel Sebastian in aller Regel eine extrem kurze Frist von oft nicht einmal einer Woche. Hier ist der oft zu lesende Rat, nicht in Panik zu verfallen und blind das der Daniel Sebastian Abmahnung beiliegende „Muster“ einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, tatsächlich richtig. Weder das der Daniel Sebastian Abmahnung beiliegende Muster, noch die im Internet teilweise von Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen, aber auch von juristischen Laien zur Verfügung gestellten Muster sogenannter „modifizierter Unterlassungserklärungen“, können der individuell zugrunde liegenden Konstellation bzw. gerecht werden. Es sind eben nur Muster – eine individuelle und vor allem effektive Verteidigung gegen die Daniel Sebastian Abmahnung sieht sicher anders aus. Grundsätzlich muss man sich aber im Klaren darüber sein, dass eine Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Gegenseite, dem jeweiligen Rechteinhaber, ist, der lebenslänglich (!) bindet. Gerade deswegen ist es wichtig, sich im Vorfeld zu überlegen, ob und wie weit man sich verpflichten muss. Keinesfalls ist man hier an die Vorgaben in der Daniel Sebastian Abmahnung gebunden.

Anspruch auf Unterlassung

Am Anfang einer jeder seriösen Verteidigung gegen eine Daniel Sebastian Abmahnung sollte die Frage stehen, ob gerade der in Anspruch genommene Anschlussinhaber überhaupt auf Unterlassung haften. Das ist in vielen Fällen nämlich nicht der Fall, wie beispielsweise die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Januar 2014 zeigt (BGH I ZR 169/12 – BearShare). Unsere täglich Praxis zeigt immer wieder, dass nicht wenige Betroffene davon ausgehen, sie würden allein deswegen haften, weil sie Inhaber des Internetanschlusses sind. Das allein begründet allerdings mitnichten eine Haftung. Nur wenn der Anschlussinhaber „Täter“ der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ist oder aber als sog. „Störer“ für die Urheberrechtsverletzung durch Dritte haftet, sollte überhaupt über die Abgabe einer modifizierten, auf den konkreten „Tatbeitrag“ zugeschnittenen Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Besteht nach dem Vorausgesagten aber kein Unterlassungsanspruch, sollte auch keine lebenslänglich bindende Unterlassungserklärung abgegeben werden – auch keine modifizierte Unterlassungserklärung.

Ob der in der Daniel Sebastian Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch aber tatsächlich nicht besteht, will gut geprüft sein. Kommt es zur einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Unterlassungsanspruch werden nach wie vor regelmäßig sehr hohe Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 EUR angesetzt. Das finanzielle Risiko ist dementsprechend hoch. Betroffene müssen sich also wirklich sicher sein, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht. Ohne fachanwaltliche Beratung ist diese Frage in den seltesten Fällen seriös zu beantworten.

Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die eigene Verantwortlichkeit für den Upload des jeweils abgemahnten Werkes ausschließen kann, der sollte über die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Im Internet kursiert eine Vielzahl von Mustern sog. modifizierter Unterlassungserklärungen, die teilweise hanebüchen falsch sind, aber allesamt auch eben nur Muster sind und der individuell zu Grund liegenden Konstellation keine Rechnung tragen (können). Auch die oft konsultierten Verbraucherzentralen bedienen sich solcher Muster, mit denen teilweise mehr versprochen wird, als in der Daniel Sebastian Abmahnung gefordert. Die Situation „verschlimmbessert“ sich dann noch.

Schon beim Abfassen der modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich für den weiteren Lauf des Abmahnverfahrens wichtige, teilweise irreversible Weichen stellen.

Wer beispielsweise plausibel darlegen kann, dass er als Anschlussinhaber nicht selbst, also täterschaftlich geladen hat, sollte auf die Daniel Sebastian Abmahnung selbstverständlich auch nicht mit einer „täterschaftlichen“ Unterlassungserklärung reagiern. Maximal kommt dann eine Unterlassungserklärung in Betracht, in der sich der Anschlussinhaber verpflichtet, die die sog. Störerhaftung auslösende Verletzungshandlung zu unterlassen.

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Vorbeugende Unterlassungserklärungen bei Mehrfachabmahnungen

Wer nicht ausschließen kann, dass noch andere, als das speziell abgemahnte Werk geladen wurde, kann darüber nachdenken, eine sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Darauf ist gerade in Bezug auf die Daniel Sebastian Abmahnung besonders hinzuweisen. Denn in nicht wenigen Fällen ist ein sog. Sampler, ein Chartcontainer Gegenstand der Daniel Sebastian Abmahnung, insbesondere wenn die Abmahnung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erfolgt. Chartcontainern wie Kontor – Top of the Clubs, The Dome, Bravo Hits, Dream Dance, Just the Best 90s etc beinhalten oft bis zum 80 verschiedene Tonaufnahmen. Häufig ist es dann so, dass neben der ohnehin schon extrem kostspieligen Daniel Sebastian Abmahnung noch weitere Abmahnungen folgen. Diese kommen dann in der Regel zwar nicht von der DigiRights Administration GmbH, sondern von anderen Rechteinhabern, sind aber ebenfalls kostspielig. Wir erleben es in unserer täglichen Praxis immer wieder, dass sich der Anschlussinhaber mit einer Vielzahl unterschiedlicher Abmahnungen konfrontiert sieht; Die Abmahnkosten können dann schnell in die Tausende gehen. Hier können vorbeugenden Unterlassungserklärung helfen. Der Bundesgerichtshof hält sie für „geboten“. Ob die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen in Ihrem konkreten Fall wirklich Sinn macht, können Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch mit unseren Fachanwälten erörtern. Sprechen Sie uns einfach auf das Thema vorbeugende Unterlassungserklärungen an.

Wir können im Rahmen dieses Kurzüberblicks über Daniel Sebastian Abmahnungen nicht alle erdenklichen Konstellationen durchspielen. Die Beispiele sollen nur helfen zu verstehen, dass sich schon beim Verfassen der Unterlassungserklärung wichtige Weichen stellen lassen. Wir möchten auch noch einmal betonen, dass es sich hier um einen Kurzüberblick handelt, der eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sollte der jeweils betroffene Anschlussinhaber später gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, können hierbei Kosten entstehen, die weit jenseits der mit den Schreiben geforderten Beträge liegen. Vorsicht ist also geboten.

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Anspruch auf Zahlung

Neben der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird mit der Daniel Sebastian Abmahnung die Zahlung von pauschalen Vergleichsbeträgen gefordert. Diese variieren bei den Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian stark, je nachdem wie viele Tonaufnahmen Gegenstand des jeweiligen Abmahnschreibens sind. In der Regel werden Beträge zwischen 950-4.500 EUR gefordert. Oft wird in der Daniel Sebastian Abmahnung darauf hingewiesen, dass die durch die Einführung des neuen § 97a UrhG (im Rahmen des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“) nun gesetzlich normierte Deckelung des Streitwertes auf 1.000 EUR – bis vor Oktober 2013 wurden anstatt 1.000 EUR regelmäßig Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 EUR angesetzt – gerade beim öffentlichen Zugänglichmachen eines kompletten Chartcontainers „möglicherweise“ nicht greift. Betroffene Anschlussinhaber müssten sich dann auf die alten Streitwert (10-50 T EUR) einstellen. Der Gesetzeswortlaut von § 97a Abs.3 UrhG lässt insofern tatsächlich eine Ausnahme zu der grundsätzlichen Deckelung der Streitwert auf 1.000 EUR zu, als diese dann nicht gelten soll, wenn sie „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist“. Unserer Kanzlei ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem ein Gericht den Streitwert in einer Daniel Sebastian Abmahnung als unbillig niedrig befunden hätte. Die Decklung der Streitwert ist die Regel, Ausnahmen sind – zumindest in Bezug auf eine Daniel Sebastian Abmahnung – nicht bekannt.

Weiter wird in der Daniel Sebastian Abmahnung darauf hingewiesen, dass im Falle gerichtlicher Weiterungen neben den Kosten der Abmahnung auch Schadensersatzbeträge für den jeweiligen Rechteinhaber, also in der Regel für die DigiRights Administration GmbH, geltend gemacht werden und diese weiter streitwerterhöhend sein würden. Ob überhaupt Schadensersatz durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian gefordert werden kann – unabhängig von der Höhe – hängt wiederum stark von der zugrunde liegenden, individuellen Konstellation ab. Wir hatten bereits oben, als es um die Formulierung der Unterlassungserklärung ging, darauf hingewiesen, dass zwischen Täter- und Störerhaftung zu unterscheiden ist. Haftet der Anschlussinhaber nur als sog. Störer, besteht kein Anspruch von auf Schadensersatz, vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“. Ob allerdings tatsächlich eine Störerkonstellation vorliegt, sollte vorab – eben schon beim Abfassen der Unterlassungserklärung – gut geprüft werden. Wie bereits oben erwähnt, sind die Kosten im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hoch –trotz der Deckelung der Streitwerte, weil diese Deckelung nur die Abmahnung, also für das außergerichtliche Verfahren, nicht aber für das gerichtliche Verfahren gilt.

Aber selbst wenn der Anschlussinhaber nachweislich als Täter haften würde, bedeutet dies nicht, dass der in der Daniel Sebastian Abamhnung geforderten „Vergleichsbeträge“ tatsächlich gezahlt werden müssen. Fast immer kann die Daniel Sebastian Abmahnung „verglichen“ werden. Auch in ganz eindeutigen Täterkonstellationen können die Folgen der Abmahnung, insbesondere die finanziellen Einbußen, noch deutlich abgemildert werden. Grundsätzlich ist es Ziel unserer Vertretung, die Abmahnkosten so gering wie möglich zu halten, bestenfalls auf Null zu halten. In nicht wenigen Fällen ist uns dies auch gelungen.

Es gibt neben den Täter- und Störerkonstellationen aber durchaus auch Fälle – nach über 18.000 von unserer Kanzlei bearbeiteten Abmahnungen übrings mehr als man glaubt – in denen der betroffene Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haftet. In solchen Fällen können sämtliche in der Daniel Sebastian Abmahnung geltend gemachten Ansprüche – also sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche – komplett zurückwiesen werden. Allerdings muss man sagen – auch das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre – dass sich Rechtsanwalt Daniel SEbastian dadruch oft nicht beeindrucken lässt, insbesondere wenn Anschlussinhaber versuchen, den Fall ohne anwaltliche Hilfe zu „erledigen“. Betroffene müssen damit rechnen, dass sie trotzdem bis zum Eintritt der Verjährung „verfolgt“ werden. Hier bietet es sich dann aber an, eine sog. negative Feststellungsklage einzureichen. Das ist bildlich gesprochen die Angriffsvariante. Ziel einer solchen Klage ist es, dass gerichtlich festgestellt wird, dass sämtliche mit der Daniel Sebastian Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Wir haben in der Vergangenheit bereits erfolgreich negative Feststellungsalgen für unsere Mandanten geführt. Gleichwohl ist das nicht Jedermanns Sache, weil es eben die Angriffsvariante ist. Vielen reicht auch die schlichte Verteidigung. In wirklich eindeutigen Konstellationen drängt sich eine negative Feststellungsklage aber förmlich auf. Sprechen Sie uns einfach auf das Thema „negative Feststellungsklage bei Daniel Sebastian Abmahnung“ an. Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne.

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Daniel Sebastian Abmahnung vom Fachanwalt verteidigen lassen

Wenn auch Sie von einer Daniel Sebastian Abmahnung z.B. für die DigiRights Administration GmbH betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Senden Sie uns Ihre Daniel Sebastian Abmahnung vorab per Mail oder Fax und vereinbaren Sie einen Rückruf. Gerne beurteilen unsere Fachanwälte Ihre Daniel Sebastian Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir können Ihnen dann meist schon vorab sagen, ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts in Ihrem konkreten Fall lohnt. Im Falle einer weiteren Beauftragung arbeiten wir in der Regel mit fairen Pauschalhonoraren, damit die Kosten für Sie transparent und übersichtlich bleiben. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang aber auch auf die Möglichkeit Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

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