Autofahrt: Handyverbot gilt nach OLG Köln nicht für Festnetz-Mobilteil!
(OLG Köln – Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09)
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt nicht unter das sog Handyverbot fällt. Eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz, die ein Bußgeld von 40,- € verhängt hatte, wurde aufgehoben; der Betroffene wurde freigesprochen.
Ein Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation …




