OLG Frankfurt 6 U 89/09 Domainname erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Benutzung geschützt
14. Januar 2011, in der Kategorie DomainrechtDer Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens beginnt mit Aufnahme der tatsächlichen Benutzung des Domainnamens, nicht bereits mit dessen Registrierung. Dies gilt auch, wenn die Benutzung des Domainnamens ihrer Registrierung alsbald nachfolgt. Im Unterschied zu einer Eintragung ins Handelsregister sind aus der Registrierung einer Domain keine Angaben zu einer möglicherweise bevorstehenden unternehmerischen Tätigkeit und [...]










