LG Köln: Keine Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing des Untermieters
4. April 2013, in der Kategorie FilesharingDas Landgericht Köln verneinte kürzlich mit Urteil vom 14.03.2013 (Az.: 14 O 320/12) die Störerhaftung eines abgemahnten Anschlussinhabers, der seinen Internetanschluss WG-Mitbewohnern zur Nutzung überlassen hatte. Das LG Köln urteilte, dass ein Anschlussinhaber, der seinen Internetzugang Untermietern, wie z.B. in einer Wohngemeinschaft, überlässt, diese nicht ohne gegebenen Anlass über das Verbot, Tauschbörsen urheberrechtswidrig zu nutzen, [...]







