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Persönlichkeitsverletzungen im Internet

[30 Mai 2009 | Kein Kommentar | ]

„Es ist nicht gestattet, Namen oder Umstände aus der Intim- und Privatsphäre zu veröffentlichen, wenn der Betroffene nicht zugestimmt hat.
Bundesverfassungsgericht , 2003
Der zitierte Satz gilt nicht nur für die klassischen Printmedien, das Fernsehen und den Rundfunk, sondern auch für das Internet. Gerade im Bereich des Internets ergeben sich aufgrund der Eigendynamik dieses Mediums besondere rechtliche Fragestellungen. Im Folgenden werden einige rechtliche Problemfelder aus dem Bereich Persönlichkeitsrechtsverletzung und Internet beschrieben, die in der Praxis häufig vorkommen.
• Verletzung des Namensrechts aus § 12 BGB bei Domainstreitigkeiten.
• Verletzung Urheberpersönlichkeitsrecht im Internet.
• Die Verletzung …