Landgericht Berlin: „Curry 36“ oder „Curry 66“
16. März 2011, in der Kategorie MarkenrechtDas Landgericht entschied, dass bei längerer Kenntnis von möglichen markenrechtsverletzenden Handlungen der Mitbewerber ein einstweiliger Antrag auf Untersagung dieses Verhaltens nicht gerechtfertigt ist (Urteil vom 03. November 2010 – 97 O 149/10). Fall Der Betreiber des Currywurst-Imbisses „Curry 36“ (C1) hat einen Mitbewerber (C2) abgemahnt, der seinen Currywurst-Imbiss unter dem Namen „Curry sixtysix 66“ betreibt. [...]










