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Abmahnung durch CMS Hasche Sigle für den Vertrieb von LACOSTE-Textilien

[18 Dez 2009 | Kein Kommentar | ]

Abmahnung durch CMS Hasche Sigle für den Vertrieb von LACOSTE-Textilien
Die Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern „CMS Hasche Sigle“ vertritt die Firma LACOSTE S.A., 8, Rue de Castiglione, 75001 Paris, Frankreich und mahnt in deren Namen den Vertrieb angeblich gefälschten Lacoste-Textilien ab, die überwiegend über das Onlineauktionshaus eBay angeboten werden. Zum Beweis der Tatsache, dass es sich bei den verkauften Textilien tatsächlich um Fälschungen handelt, werden Gutachten vom Hauptzollamt (HZA) bzw. der Firma Yellow Sport GmbH beigelegt. Letztere vertreibt Textilprodukte und Accessoires der Marke Lacoste in Deutschland und Österreich exklusiv.
Die Abgemahnten …

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Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke “Kinder”

[30 Mai 2009 | Kein Kommentar | ]

Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Prozessen über den Schutzumfang der für Schokoladenprodukte eingetragenen Marke “Kinder” zu entscheiden.
Die Klägerin, der Süßwarenhersteller Ferrero, ist Inhaberin mehrerer graphisch gestalteter, teilweise farbiger Marken mit dem Wortbestandteil “Kinder”, die u.a. für Schokolade eingetragen sind.
Im ersten Prozess hat die Klägerin den Süßwarenhersteller Haribo auf Unterlassung in Anspruch genommen, unter der Marke “Kinder Kram” Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren anzubieten. Das Oberlandesgericht Köln hatte in der Verwendung der Bezeichnung “Kinder Kram” keine Verletzung der Markenrechte der Klägerin gesehen, nachdem der …

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BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

[30 Mai 2009 | Kein Kommentar | ]

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke “ROLEX”. Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform “ricardo” hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des …