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	<title>Sievers &#124; Scharfenberg &#124; Rechtsanwälte &#187; Arbeitsrecht</title>
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	<description>Rechtsanwälte Berlin</description>
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		<title>Das Wettbewerbsverbot – Partieller Schutz vor Konkurrenz durch den Arbeitnehmer</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 14:58:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Laufe seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer Einblick in viele, oftmals auch alle, Arbeitsabläufe und Geschäftsmodelle eines Unternehmens. Hinzu kommt, dass er zugleich persönlichen Kontakt zu Kunden oder Geschäftspartnern des Arbeitnehmers hat. Für viele Arbeitnehmer stellt sich nach diesem Wissenszuwachs die Frage, warum Sie mit dem erworbenen Wissen nicht selbst unternehmerisch tätig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im Laufe seiner Tätigkeit für den <strong>Arbeitgeber</strong> erhält der <strong>Arbeitnehmer</strong> Einblick in viele, oftmals auch alle, Arbeitsabläufe und Geschäftsmodelle eines Unternehmens. Hinzu kommt, dass er zugleich persönlichen Kontakt zu Kunden oder Geschäftspartnern des <strong>Arbeitnehmers</strong> hat. Für viele <strong>Arbeitnehmer</strong> stellt sich nach diesem Wissenszuwachs die Frage, warum Sie mit dem erworbenen Wissen nicht selbst unternehmerisch tätig werden sollten. Im Folgenden soll kurz dargestellt werden was aus rechtlicher Sicht gegen dieses Vorhaben sprechen kann: Das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot.</p>
<p style="text-align: justify;">
<h1 style="text-align: justify;"><strong>Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses</strong></h1>
<p style="text-align: justify;">
<h2 style="text-align: justify;"><strong><em>Wer unterliegt dem Wettbewerbsverbot</em></strong></h2>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Wettbewerbsverbot</strong> des Arbeitnehmers ist in seiner Treuepflicht zum Arbeitgeber begründet und gilt für die Zeit des Arbeitsverhältnisses. Es gilt auch außerhalb des kaufmännischen Bereichs, insbesondere für die freien Berufe, wie Architekten Steuerberater und Rechtsanwälte. Ein <strong>Wettbewerbsverbot</strong> gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, sowie Auszubildende. Freie Mitarbeiter unterfallen dem Wettbewerbsverbot ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht. Organe von juristischen Personen unterliegen für die Dauer ihres Amtes einer Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Wie lange unterliegt der Arbeitnehmer dem Wettbewerbsverbot?</strong></h2>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wettbewerbsverbot</strong> gilt für die Zeit des Arbeitsverhältnisses, also auch während der Elternzeit, für die Zeit eines unbezahlten Sonderurlaubs und während der Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und selbstredend in Fällen von Krankheit und Erholungsurlaub, mithin in Fällen der Entgeldfortzahlung.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Wann endet das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot?</strong></h2>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Wettbewerbsverbot</strong> endet mit ordentlicher Kündigung, sowie bei einer wirksamen außerordentlichen Kündigung und bei Aufhebungsverträgen im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch im Kündigungschutzverfahren besteht bis auf wenige Ausnahmen ein <strong>Wettbewerbsverbot </strong>des Arbeitnehmers</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Was untersagt ein Wettbewerbsverbot dem Arbeitnehmer?</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Vereinfacht beschrieben darf der <strong>Arbeitnehmer</strong> dem <strong>Arbeitgeber</strong> während der Zeit des <strong>arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots</strong> keine Konkurrenz machen, es sei denn der Arbeitgeber hat eingewilligt. Der inhaltliche Umfang des <strong>Wettbewerbsverbotes</strong> richtet sich nach dem Unternehmenszweck. Das <strong>Wettbewerbsverbot </strong>umfasst auch konkurrierende selbstständige Tätigkeiten, die der <strong>Arbeitnehmer</strong> durch Bevollmächtigte oder Treuhänder betreibt. Rechtlich nicht eindeutig zu beantworten und einzelfallabhängig ist Frage, wann Vorbereitungshandlungen für eine eigenständige Tätigkeit des <strong>Arbeitnehmers</strong> unter das <strong>Wettbewerbsverbot</strong> fallen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot?</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Dem <strong>Arbeitgeber</strong> stehen gegen seinen vertragsbrüchigen <strong>Arbeitnehmer</strong> insbesondere Schadenersatz- Auskunfts-und Unterlassungsansprüche zu. Eine Besonderheit stellt das Eintrittsrecht des Arbeitgebers dar. Bezogen auf kaufmännische <strong>Arbeitnehmer</strong> kann der <strong>Arbeitgeber</strong> verlangen, dass die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung oder der Anspruch auf Vergütung herausgegeben wird. Letztlich stellt der Verstoß gegen ein <strong>arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbot</strong> auch einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.</p>
<h1 style="text-align: justify;">Bei Fragen zum Thema Wettbewerbsverbot stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.</h1>
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		<title>Das LAG Köln legt EuGH Fragen zum deutschen Befristungsrecht vor</title>
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		<pubDate>Sun, 30 May 2010 08:35:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Köln ist  sich nicht ganz sicher, ob das deutsche  Befristungsrecht in allen Teilen mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit Beschluss vom 13.04.2010 hat es dem Europäischen Gerichtshof daher eine Reihe von Fragen zur Auslegung von § 5 Nr. 1 der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vorgelegt.Hauptsächlich geht es nach Mitteilung des Gerichts vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Köln ist  sich nicht ganz sicher, ob das deutsche  Befristungsrecht in allen Teilen mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit Beschluss vom 13.04.2010 hat es dem Europäischen Gerichtshof daher eine Reihe von Fragen zur Auslegung von § 5 Nr. 1 der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vorgelegt.Hauptsächlich geht es nach Mitteilung des Gerichts vom 27.05.2010 um die Zulässigkeit von Kettenbefristungen im öffentlichen Dienst (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 Sa 1224/09" target="_blank" title="LAG K&ouml;ln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09">7 Sa 1224/09</a>).</p>
<p>Die Frage hat jedoch Bedeutung für eine Vielzahl von Arbeitnehmern.Der Vorlagebeschluss betrifft insbesondere § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG</a>, so das LAG. Öffentliche Arbeitgeber dürfen danach Arbeitnehmer befristet beschäftigen, wenn diese aus Haushaltmitteln vergütet werden, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Das LAG hinterfragt zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Gesetz. Die Antworten des EuGH könnten Bedeutung für eine Vielzahl befristet beschäftigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und darüber hinaus auch generell Auswirkungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge haben, betonen die Richter.</p>
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		<title>Keine Kündigung wegen 80 cent</title>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 12:56:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Kündigung eines Sachbearbeiters, der für seine Freundin in der Kantine eine Essensmarke im Wert von 80 Cent eingelöst hatte, für unwirksam erklärt. Der Mann arbeitet bei einem Sportartikelhersteller als Einkäufer. Dort ist es üblich, dass jeder Arbeitnehmer pro Monat 15 Essensmarken erhält, die 80 Cent wert sind und in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Kündigung eines Sachbearbeiters, der für seine Freundin in der Kantine eine Essensmarke im Wert von 80 Cent eingelöst hatte, für unwirksam erklärt. Der Mann arbeitet bei einem Sportartikelhersteller als Einkäufer. Dort ist es üblich, dass jeder Arbeitnehmer pro Monat 15 Essensmarken erhält, die 80 Cent wert sind und in der Kantine eingelöst werden können. Im November nahm der Mann seine Freundin mit in die Kantine. Von einem Kollegen hatte er eine Marke bekommen, die er für das Essen seiner Lebensgefährtin einlöste. Dies war aber nicht erlaubt, weil die Bons nicht übertragbar sind. Die Firma kündigte daraufhin fristlos mit der Begründung, dass ein erheblicher Vertrags- und Vertrauensverstoß vorliege, der es ihr unzumutbar mache, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Zwar habe der Kläger bewusst gegen das Verbot verstoßen, Essensmarken anderen Personen zu übertragen, um sich einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Er habe jedoch nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen. Das Gericht sah daher trotz der erheblichen Pflichtverletzung des Klägers den Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnungals unwirksam an.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitsgericht Reutlingen, Urteil vom</p>
<p style="text-align: justify;">11.05.2010 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 Ca 601/09" target="_blank" title="ArbG Reutlingen, 11.05.2010 - 2 Ca 601/09">2 Ca 601/09</a> –</p>
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		<title>Betriebsbedingte Kündigung</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 08:46:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Sievers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsbedingte Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialauswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Steglitz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie als Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Insbesondere wenn die Vermutung nahe liegt, Ihr Arbeitgeber hat die betriebsbedingten Gründe für die Kündigung nur vorgeschoben und handelt missbräuchlich bzw. willkürlich. Muss ich nach Erhalt der Kündigung Fristen beachten? Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1379" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.recht-hat.de/wp-content/uploads/2010/01/Kündigung.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1379" title="Kündigung" src="http://www.recht-hat.de/wp-content/uploads/2010/01/Kündigung-150x150.jpg" alt="Rechtsanwalr Arbeitsrecht Berlin" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Kündigung erhalten?</p></div>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Insbesondere wenn die Vermutung nahe liegt, Ihr Arbeitgeber hat die betriebsbedingten Gründe für die Kündigung nur vorgeschoben und handelt missbräuchlich bzw. willkürlich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Muss ich nach Erhalt der Kündigung Fristen beachten?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, gegen die Sie sich zu Wehr setzten möchten, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Die Versäumung dieser Frist führt dazu, dass die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam gilt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für den Fall, dass Sie durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgesichert sind, stellt die Inanspruchnahme einer rechtsanwaltlichen Beratung bzw. der Einreichung einer Kündigungsschutzklage in der Regel kein Kostenrisiko für Sie dar. Vielmehr erhalten Sie in vielen Fällen die Chance, eine angemessene Abfindung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber auch wenn Sie nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind, sollten Sie aufgrund der Schwierigkeiten des Kündigungsschutzrechtes und der Gefahr, unbegründet den Arbeitsplatz bzw. eine Abfindung zu verlieren, zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt wahrnehmen. Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern ist gesetzlich auf maximal EUR 190,&#8211; zzgl. MwSt. festgelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie in vielen Fällen zur Durchführung von Verfahren vor dem Arbeitsgericht auch staatliche Unterstützung in Form der sog- Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann man sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu Wehr setzten?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich können Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu Wehr setzten, wenn das Kündigungschutzgesetz (KSchG) auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist bei Alterbeitnehmern, also Mitarbeitern, die vor dem 1. Januar 2004 ihre Arbeit aufgenommen haben der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als Monate besteht und der Betrieb oder das Unternehmen regelmäßig 5 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei Auszubilden nicht mitzählen.</p>
<p style="text-align: justify;">Haben Sie nach dem 1. Januar 2004 Ihre Arbeit aufgenommen, dann gilt das Kündigungschutzgesetz nur, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer zählt als Arbeitnehmer?</p>
<p style="text-align: justify;">Als Arbeitnehmer wird der voll gezählt, wer mehr als 30 Wochenstunden arbeitet. Wer weniger als 30 wöchentlich arbeitet, wird bis einschließlich 20 Stunden mit 0,5 und einschließlich 30 Stunden mit 0,75 gewertet.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Unklarheiten über die Anwendbarkeit des KSchG sollten Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen durch den Arbeitgeber ist dann gerechtfertigt, wenn Sie durch dringendes betriebliches Erfordernis bedingt ist, dass einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegensteht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wann ist das Erfordernis dringend? </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die betrieblichen Erfordernisse sind dringend, wenn die Kündigung wegen der betrieblichen Erfordernisse unvermeidbar ist. D.h. der Arbeitgeber kann die Kündigung nicht durch Maßnahmen technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art vermeiden.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bspw. auf einem anderen freien oder demnächst frei werdenden Arbeitsplatz weiterbeschäftigen, liegt kein dringendes betriebliches Erfordernis vor. Entscheidend ist also, ob tatsächlich ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, den der gekündigte Arbeitnehmer ausfüllen könnte.</li>
<li>Der Austausch der Arbeitnehmer gegen billigere oder leistungsfähigere Arbeitnehmer kann niemals eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen.</li>
<li>Sozial ungerechtfertigt ist eine betriebsbedingte Kündigung, wenn seine Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungsmaßnahmen oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist. Eine Weiterbeschäftigung ist auch dann möglich, wenn auf Arbeitsplätzen, die der Arbeitnehmer ausfüllen kann, Leiharbeiter beschäftigt werden.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wann liegen betriebliche Gründe vor die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen?</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Betriebliche Gründe liegen nicht automatisch vor, wenn die Aufträge und Umsätze des Unternehmens zurückgegangen sind. Der Arbeitgeber muss vor Gericht sehr konkret darlegen, warum der Umsatzrückgang gerade zu dem Verlust des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers geführt hat, den er betriebsbedingt gekündigt hat.</li>
<li>Längerfristige witterungsbedingte Arbeitseinstellungen können eine betriebsbedingte Kündigung zwar rechtfertigen; Voraussetzung ist jedoch, dass entweder im Zeitpunkt der Kündigung nicht konkret absehbar ist, wann wieder entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen oder dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, dass Arbeitsverhältnis für einen absehbaren Zeitraum aufrechtzuerhalten.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann sich der Arbeitgeber frei entscheiden welchen Arbeitnehmer er kündigt?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nein! Immer, wenn für eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Arbeitnehmer des Betriebes in Frage kommen, die nach ihrer Qualifikation und nach dem Inhalt ihres Arbeitsvertrages vergleichbar und damit austauschbar sind, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl vornehmen. Unterlässt der Arbeitnehmer die Sozialauswahl, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Kriterien spielen bei der Sozialauswahl eine Rolle?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bei der Sozialauswahl spielen insbesondere folgende Kriterien eine wichtige Rolle:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Dauer der Betriebszugehörigkeit</li>
<li>das Lebensalter</li>
<li>die Unterhaltspflichten</li>
<li>Schwerbehinderung des Arbeitnehmers</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Wie aufgezeigt, muss der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung viele Dinge beachten. Als Arbeitnehmer sind Sie daher keinesfalls chancenlos.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben und rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, setzten Sie sich mit uns Verbindung. Wir sind Wochentags in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr und am Wochenende von 9.30 bis 17.30 Uhr für Sie erreichbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Kontakt:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sievers | Scharfenberg | Rechtsanwälte</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Rheinstraße 11</p>
<p style="text-align: justify;">12159 Berlin ( Steglitz)</p>
<p style="text-align: justify;">Tel. : 030 323 015 90</p>
<p style="text-align: justify;">Fax: 030 323 015 911</p>
<p style="text-align: justify;">Email: mail@recht-hat.de</p>
<p style="text-align: justify;">Internet: www.recht-hat.de</p>
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