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Abmahnung “Savoy Film – Das Haus Der Verfluchten” durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. Savoy Film GmbH, 962 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Dei Firma Savoy Film GmbH lässt aktuell Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg aufgrund der Verletzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten aussprechen. Gefordert wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 962,00 EUR.
Es wird dringend davon abgeraten, die vorformulierte Unterlassungserkärung zu unterzeichnen, da diese sonst als Schuldanerkenntnis gewert werden wird, was die Verteidigung bezüglich des geforderten Betrages deutlich erschwert. Bezüglich der geforderten Beträge ist eine individuelle Prüfung dringend zu empfehlen, da die Beträge oft deutlich überhöht …

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Abmahnung “WGF – Evil Angel” durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. MIG Film GmbH, 990 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Firma MIG Film GmbH lässt seit Monaten über unterschiedliche Kanzlein Abmahnungen aufgrund der Verletzung von ausschließlichen Nutzung- und Verwertungsrechten an Filmwerken aussprechen. Heute erreicht uns eine Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der MIG Film GmbH für das Filmwerk “WGF – Evil Angel”. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 990 EUR.
In dem konkreten Fall hatten wir bereits vor Monaten eine Unterlassungserklärung gegenüber den Rechtsanwälten BaumgartenBrandt für MIG Film GmbH abgegeben – vollumfänglich. Unsere Ansicht nach, …

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Abmahnung “For you Entertainment” von Adam Lambert durch die Rechtsanwälte Waldorf iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH, 856 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt zur Zeit die Rechtsanwälte Waldorf auf München Verltzungen gegen die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Tonaufnahme “For you Entertainment” des Künstlers Adam Lambert aussprechen. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 856 EUR, wobei sich dieser Betrag aus 506 EUR Rechtsanwaltskosten und 350 EUR Schadensersatz zusammen setzen soll.
Wir raten dringend dazu, eine modifizierte Unterlassungserkärung zu verfassen und sich bezüglich des geforderten Betrages beraten zu lassen. In vielen Fällen lassen sich die …

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Vier auf einen Streich – Negele Zimmel Greuter Beller und Rechtsanwalt Lihl

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Manche Leute haben wirklich Pech. An einem Tag erhielt unser Mandant vier Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Zwei Abmahnungen kamen von Rechtsanwalt Lihl im Auftrag der Magmafilm GmbH. Zwei weitere erhielt der Mandant von Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH (inflagranti).
Neben Unterlassungserklärungen fordert Rechtsanwalt Lihl jeweils 650 EUR, Negele jeweils 820 EUR. Die Summen beinhalten wie üblich Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Da hatten beide Kanzleien wohl die interessante Idee, zwei Filme einfach in verschiedene Abmahnschreiben zu setzen und doppelt Anwaltskosten abzurechnen – von der überzogenen Höhe …

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Abmahnung “Bizarr – Rubber-Fucks” durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. BELIREX GmbH, 830 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH lässt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller die Verletzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten an verschiedenen pornografischen Filmwerken, u.a. an dem Filmwerk “Bizarr – Rubber-Fucks”, abmahnen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die ua. die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR vorsieht, als auch die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 830 EUR.
Es ist dringend zu empfehlen, die Unterlassungserklärung nicht in der vorgefertigen Art zu unterschreiben. Vielmehr müssen zum einen Folgeabmahnungen vom gleichen Rechtsinhaber vermieden werden und …

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Abmahnung “Highlights – Best Of FemDom” durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. BELIREX GmbH, 830 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH lässt zur Zeit durch die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg Verstöße gegen ausschließliche Nutzung- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk “Highlights – Best Of FemDom” abmahnen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 830,00 EUR.
Es ist dringend davon abzuraten, die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Art und Weise zu unterschreiben. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR vor. Dieser Betrag kann fällig werden, falls in den nächsten 30 Jahren nach …

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Abmahnung “Masters of Reality Porn 6″ durch die Rechtsanwälte U + C im Auftrag der DigiProtect GmbH, 650 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt aktuell Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei U + C aufgrund der Vereltzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten an dem Pornofilm “Masters of Reality Porn 6″ abmahnen. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines “Vergleichbetrages” in Höhe von 650,00 EUR.
Der Unterlassungsanspruch sollte durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung befriedigt werden. Bezüglich des geforderen Betrages ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Oft sind die angesetzten Beträge aber drastisch überhöht und gerichtlich nicht durchsetzbar. Hier ist in einer überwiegenden Anzahl …

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Abmahnung “Splice” durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, 800 EUR

[29 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Senator Film Verleih GmbH lässt aktuell durch die Rechtsanwälte Sasse & partner Abmahnungen aufgrund der Verletzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten an dem Filmwerk “Splice” aussprechen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie – zur angeblichen Vermeidung gerichtlicher Weiterungen – die Zahlung eines “Vergleichbetrages” in Höhe von 800,00 EUR.
Es kann nur davon abgeraten werden, die beigefügte Unterlassungserklärung in der gegebenen Form zu unterzeichnen, da anderenfalls Folgeabmahnungen und drakonische Vertragsstrafen drohen. Der geforderte Betrag sollte ebenfalls nicht ungeprüft gezahlt werden, oft sind die Beträge drastisch überhöht und …

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Abmahnung “Cell211″ durch die Kanzlei Sasse & Partner iAd. Senator Film Verleih GmbH, 800 EUR

[28 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner versenden im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH zur Zeit Abmahnungen aufgrund der unerlaubten Verwertung geschützter Filmaufnahmen an dem Filmwerk “Cell211″. Gefodert wird wieder die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 800,00 EUR.
Hier sollte nicht voreilig gehandelt werden. Weder darf die Unterlassungserklärung in der gegebenen Form unterschrieben werden, noch sollte die Zahlung des Vergleichbetrages ungeprüft erfolgen. Oft sind die geforderten Beträge unverhältnismäßig hoch und lassen sich mit entprechender Argumentation deutlich reduzieren. Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle …

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Abmahnung “A single Man” durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner iAd. Senator Film Verleih GmbH, 800 EUR

[28 Jul 2010 | Kein Kommentar | ]

Die Senator Film Verleih GmbH lässt zur Zeit Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner aufgrund urheberrechtlicher Verstöße an dem Filmwerk “A single Man” aussprechen. Gefodert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 800,00 EUR.
Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Art und Weise zu unterschreiben, da zum einen Folgeabmahnungen drohen und außerdem drakonische Vertragsstrafen geltend gemacht werden können. Auch die Zahlung sollte nicht ungeprüft geleistet werden. Oft sind die geforderten Beträge unrealistisch hoch und lassen sich deutlich …