Beseitigung von Mängeln als Anerkenntnis
30. Mai 2009, in der Kategorie AGB- und Vertragsrecht, AllgemeineUnternehmer sind in der Regel daran interessiert ihren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Diesem Grundsatz folgend sollten Unternehmer jedoch gründlich abwägen, ob Sie Mängel an der Kaufsache beseitigen, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob eine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung überhaupt besteht. Denn durch den vorbehaltlosen Beseitigungsversuch erkennt der Unternehmer an, dass der streitgegenständliche Mangel [...]










