www.recht-hat.de
Startseite Kontakt Seite drucken Sitemap

Unterschiedliche Rechteinhaber bei einem Werk? Chaos bei U + C?

10. August 2010, in der Kategorie Allgemeine

Uns erreichte heute eine Abmahnung der Kanzlei U + C aus Regensburg. Unser Mandant wurde – wie üblich – aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 650 zu zahlen. Abgemahnt wurde eine angebliche Verletzung von Urheberrechten an dem pornographischen Werk “Nachbarin Gerda – Fickt mich durch ihr geilen Böcke”. Ausweislich dem beigefügten Abmahnschreiben hat die Firma Silwa Filmvertriebs AG die ausschließlichen Rechte an dem genannten Werk.

Unser Mandant kam den Aufforderungen der Kanzlei U + C nach, gab die geforderte Unterlassungserklärung ab und zahlten den vollen Betrag. Wenige Tage später erreichte unseren Mandanten eine erneute Abmahnung der Kanzlei U + C. Gegenstand war erneut das illegale Zuverfügungstellen des Filmwerkes “nachbarin Gerda – Fickt mich ihr geilen Böcke”. Allein diese Tatsache würde bereits eine negative Feststellungsklage begründen, weil jedenfalls die zweite Abmahnung unberechtigt war. Wirklich spannend sind allerdings die den beiden (identischen) Abmahnungen beigefügten Vollmachten. Wärend die erste Vollmacht ordnungsgemäß durch den Rechteinhaber, der Silwa Filmvertriebs AG, unterzeichnet wurde, wurde die zweite Vollmacht von der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH unterzeichnet.

Wir fragen uns, wie es möglich ist, dass sowohl die Silwa Filmvertriebs AG, als auch die DigiProtect GmbH die ausschließlichen Rechte an dem benannten Filmwerk inne haben kann. Offensichtlich wird bei den Rechtsanwälten nicht die eigentlich erforderliche Sorgfalt bei dem (massenhaften) Versenden von Abmahnschreiben an den Tag gelegt. Im Falle einer erfolgreichen negativen Feststellungsklage kann das für die Abmahner teuer werden.




|

2 Kommentare zu “Unterschiedliche Rechteinhaber bei einem Werk? Chaos bei U + C?”: