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Abmahung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Auf der anderen Seite des Bettes im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH

9. November 2010, in der Kategorie Allgemeine

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei mahnt weiter für die Constantin Film Verleih GmbH ab. Aktuell geht es um die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen an dem Filmwerk “Auf der anderen Seite des Bettes”. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 956,00 EUR.




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