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Abmahnung “WGF – Evil Angel” durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. MIG Film GmbH, 990 EUR

29 Juli 2010

Die Firma MIG Film GmbH lässt seit Monaten über unterschiedliche Kanzlein Abmahnungen aufgrund der Verletzung von ausschließlichen Nutzung- und Verwertungsrechten an Filmwerken aussprechen. Heute erreicht uns eine Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der MIG Film GmbH für das Filmwerk “WGF – Evil Angel”. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 990 EUR.

In dem konkreten Fall hatten wir bereits vor Monaten eine Unterlassungserklärung gegenüber den Rechtsanwälten BaumgartenBrandt für MIG Film GmbH abgegeben – vollumfänglich. Unsere Ansicht nach, sind Doppelabmahnungen vom gleichen Rechteinhaber rechtsmissbräuchlich und gegenstandslos. Der Fall zeigt einmal mehr, dass bei der MIG Film GmbH offensichtlich so massenhaftabgemahnt wird, dass nicht mal mehr geprüft wird, wer bereits eine umfassende Unterlassungserklärung abgegeben hat.



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