Abmahnung Waldorf Frommer für Echo Mountain von K´s Choice im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH
5. Oktober 2010, in der Kategorie AllgemeineDie Müncher Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet weiterhin Abmahnungen “wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen” im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Aktuell geht es um das Musikalbum “Echo Mountain” von K´s Choice. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 856 EUR.
Es kann nur davon abgeraten werden, die vorformulierte Unterlassungserklärung blind zu unterzeichnen. Hier ist dringend zur (fristgerechten) Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten. Auch der geforderte “Vergleichsbetrag” sollte nicht ohne rechtliche Prüfung bezahlt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich die Beträge mit der entsprechenden Argumentation erheblich reduzieren lassen.
Lassen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung von uns unter 030 / 323 015 90 beraten.










