Abmahnung Waldorf Frommer für das Album Trans-Continental Hustle von Gogol Bordello im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH
5. Oktober 2010, in der Kategorie AllgemeineDie Müncher Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet weiterhin Abmahnungen “wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen” im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Aktuell geht es um das Musikalbum “Trans-Continental Hustle” von Gogol Bordello. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 856 EUR.
Was ist nun zu beachten?
Zunächst einmal sollte auf die regelmäßig sehr kurz gestecketen Fristen geachtet werden. Allein das Verstreichenlassen der Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung kann empfindliche Folgen haben, wenn der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt wird. Hierbei werden extrem hohe Streitwerte zwischen 10.000 und 100.000 EUR angesetzt.
Weiter ist zu empfehlen, die Unterlassungserklärung nicht in der vorformulierten Form zu unterzeichnen. Zum einen kann dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden, zum anderen würde man sich bezüglich aller Werke der Sony Music Entertainment verpflichtet. Ob eine Beschränkung der Unterlassungserkärung auf das einzelne Werk sinnvoll ist, kann nur individuell beantwortet werden.
Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages ist eine individuelle Beratung ebenfalls unumgänglich. Oft lassen sich die Beträge mit der entsprechenden Argumentation erhebelich reduzieren.
Machen Sie hier keine Experimente. Gerne beureilen wir Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.










