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Abmahnung “Savoy Film – Das Haus Der Verfluchten” durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. Savoy Film GmbH, 962 EUR

29. Juli 2010, in der Kategorie Allgemeine

Dei Firma Savoy Film GmbH lässt aktuell Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg aufgrund der Verletzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten aussprechen. Gefordert wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 962,00 EUR.

Es wird dringend davon abgeraten, die vorformulierte Unterlassungserkärung zu unterzeichnen, da diese sonst als Schuldanerkenntnis gewert werden wird, was die Verteidigung bezüglich des geforderten Betrages deutlich erschwert. Bezüglich der geforderten Beträge ist eine individuelle Prüfung dringend zu empfehlen, da die Beträge oft deutlich überhöht sind und sich folglich entsprechend reduzieren lassen.




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