Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Rasch für Rockstroh – Tanzen im Auftrag der Universal Music GmbH
15. November 2010, in der Kategorie AllgemeineDie Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH urheberrechtliche Verletzungen an dem Musikwerk “Tanzen” der Gruppe Rockstroh ab. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines “Vergleichbetrages” in Höhe von 1.200,00 EUR.
Bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung ist ggf. zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten, da im Falle der gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruches Streitwerte zwischen 50.000 und 100.000 EUR angesetzt werden können.
Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages ist Vorsicht geboten. Mit entsprechender Argumentation lassen sich die Beträge oft erheblich reduzieren. Hier ist eine individuelle anwaltliche Beratung unerlässlich.
Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.










