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Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller für “Sauna – Wash Your Sins” iAd. Firma 8-Films, 805 EUR

18. August 2010, in der Kategorie Allgemeine

Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt derzeit für die Firma 8-Films (Inhaber: Joe Aquilina, Wedeler Chaussee 63, 25436 Moorrege) die Verletzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten gemäß §§ 94 ff. UrhG an dem Filmwerk  “Sauna – Wash Your Sins” ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 805,00 EUR.

Laut der Abmahnung sei die “beweissichere Feststellung” der Daten wie IP-Adresse, hash-Werte und (angebliche) Tatzeit durch die Media Protector GmbH erfolgt. Ob die genannten Daten tatsächlich “beweissicher” ermittelt wurden, muss im Einzelfall überprüft werden. Nicht selten sind die genannten Daten aber nicht ausreichend, um eine Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhaber nachzuweisen. Da die Beweispflicht zunächst grundsätzlich bei den Abmahnern liegt – abgesehen von einer sekundären Darlegungslast (nicht Beweislast, nur Darlegungslast), die dem Abgemahnten obliegt – kann dies zu nicht unerheblichen problemen führen, im Extremfall zur Ablehnung der mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche. Lassen Sie sich beraten.




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1 Kommentar zu “Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller für “Sauna – Wash Your Sins” iAd. Firma 8-Films, 805 EUR”:

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